Anrechnung von "Streikgeld" von Gewerkschaft

  • Guten Abend.
    Ich habe aktuell ein Widerspruchsverfahren laufen. In einem Monat davon war ich "streiken". Die Gewerkschaft hat mir das ausgeglichen, der Arbeitgeber hat mir den Streiktag nicht bezahlt. Nun möchte das Jobcenter von mir wissen, was ich von der Gewerkschaft bekommen habe. Ist das korrekt?
    Ich habe im Leitfaden folgende Einkommensarten gefunden:
    Einkommen aus nichtselbst./selbst. Arbeit, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, ArbeitslosengeldI, Krankengeld, Krankenhaustagegeld, Rente , Zinsen und Kapitalerträge, Kindergeld, Wohngeld, Unterhalt.
    Hier taucht nirgendwo Erstattung von Gewerkschaft/Verein auf.

    Darf das Jobcenter dieses erfragen? Und ist das Jobcenter berechtigt, mit diesem Anliegen direkt an die Gewerkschaft heranzutreten?

    Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.

  • Hallo,

    in meinem Leitfaden steht drin, dass alles was an Geld rein kommt auch Einkommen ist.

    Was ist mit Geldgeschenken, Übergangsgeld, Überbrückungsgeld......?

    wevell

  • hallo,
    dadurch, dass du weniger gehalt vom ag erhalten hast, dafür aber den ausgleich von der gewerkschaft, ist dies als einkommen anzurechnen.
    direkt an die gewerkschaft darf das amt nicht gehen. du musst das schreiben der gewerkschaft und den "kontoauszug" über den erhalt des ausgleiches dem amt vorlegen.

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