Nachzahlung - ALG II Antrag und fehlende Unterlagen

  • Hallo Leute,

    Ende September habe ich den Antrag auf Alg 2 gestellt und ich warte tatsächlich bis heute auf einen Bescheid.. Langsam verzweifle ich ein wenig..
    Am 28.9 habe ich den Hauptantrag abgegeben und 6 wochen später kam der erste Brief, dass Unterlagen fehlen würden.
    Alles was fehlte hab ich also nachgereicht.. 2 Wochen später kam der nächste Brief.. Es würde wieder was fehlen.. Auch das hab ich nachgereicht.. Nochmal zwei Wochen später der nächste Brief.. es fehlt immernoch was. Morgen reiche ich auch diese nach.. So viel zum Thema Willkür. Ich finde das ist eine Frechheit..Anstatt alles aufeinmal zu schicken wird alles gestückelt und in die Länge gezogen.. Ich musste mir seit Ende September immer wieder Geld leihen..Die Schulden häufen sich also und ohne den Bewilligungsbescheid kann ich nichtmal wirklich auf Wohnungssuche gehen.
    Kann mir jemand sagen, ob das Geld denn nachgezahlt wird?
    Ich hab das die letzten Tage oft nachgelesen, dass ab Tag der Abgabe des Antrages nachgezahlt wird. Aber mein Antrag war ja nicht vollständig. Bekomme ich dann im Grunde eine Nachzahlung ab September/Oktober oder bekomme ich Alg 2 erst ab morgen, wenn ich den letzten Schwung Unterlagen nachgereicht habe? Falls das dann wirklich mal der letzte Schwung war..

  • Hallo,

    Zitat

    So viel zum Thema Willkür. Ich finde das ist eine Frechheit..Anstatt alles aufeinmal zu schicken wird alles gestückelt und in die Länge gezogen..

    Nein, nicht "soviel zum Thema Willkür". Es können sich durchaus durch nachgeforderte Unterlagen neue Fragen ergeben, die geprüft werden müssen. Ein Beispiel: Du reichts beim Erstantrag keine Betriebskostenabrechnung mit ein. Die wird nachgefordert. Aus dieser Abrechnung wird ersichtlich, daß Du Deine Stromkosten an den Vermieter zahlst, ohne daß eine entsprechende Stromabrechnung vorhanden ist. Also wird nach dieser wiederum gefragt - kurzum, das können durchaus Prozesse sein, die nicht sofort ersichtlich sind. Pauschal da von "Willkür" Und "Frechheit" zu reden, ist mir in diesem Zusammenhang zu billig.

    Zitat

    Aber mein Antrag war ja nicht vollständig. Bekomme ich dann im Grunde eine Nachzahlung ab September/Oktober oder bekomme ich Alg 2 erst ab morgen

    Die Nachzahlung erfolgt ab Abgabe des Hauptantrages.

    Gruß!

  • Ok, ich verstehe..
    Ich habe zu Anfang dem Jobcenter mitgeteilt, dass ich noch kein neues Konto besitze und dementsprechend keine Auszüge vorlegen kann... Daraufhin kam ein Brief, dass das zur Kenntnis genommen wurde und zu den Unterlagen hinzugefügt wurde.
    Ich hatte vorher extra nachgelesen, dass es nicht zwingend notwendig sei ein Konto zu besitzen..
    Nun kam aber der Brief, dass ich Kontoauszüge vorlegen soll oder Alternativ ein Konto eröffnen soll UND die neuen Kontoauszüge davon vorlegen soll.
    Ok... Geh ich also gleich zur Bank und lass mir ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen.. Aber wo soll ich dann Kontoauszüge herbekommen? Es ist doch keinerlei Aktivität vorhanden?
    Wollen die dann wirklich ein leeren Kontoauszug haben oder kann ich einfach ein Schriftstück der Bank einreichen in dem steht, dass ich ein Konto eröffnet habe?

    Danke und schöne Grüße!

  • Hallo, ich melde mich nocheinmal zurück..
    Nachdem ich 4 Monate warten musste bis ich mein erstes Geld bzw die Nachzahlung bekommen habe stellt sich mir nochmal die Frage ab wann wirklich Geld gezahlt werden müsste.
    Im ersten Beitrag hab ich schon erwähnt, dass ich den Hauptantrag am 28.9.2015 abgegeben hab und ab da musste ich dann nochmal die ein oder andere Anlage nachreichen.
    Ich bin davon ausgegangen, dass ich also ab 1.Oktober die Nachzahlung bekomme. Allerdings hab ich für Oktober nichts bekommen, sondern erst ab November.
    Mir stellt sich die Frage, ob das doch so richtig ist oder, ob mir nun 399€ nachgezahlt werden müssen (zusätzlich)
    oder kann es sein, dass das mit der Bearbeitungszeit zusammenhängt?


    MfG

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