gemischte Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo, nun habe ich selbst ein Problem, bitte um Hilfe.

    Wir sind eine gemischte Bedarfsgemeinschaft, meine Frau bezieht ALG II und ich nun Altersruhegeld in Höhe von 709,74€.
    Heute erhielt meine Frau eine neu Berechnung der Leistung nach dem SGB II für Jan-Mai 2016.
    Nun soll von meiner Rente ein zu übertragendes von 169,83 auf meine Ehefrau übertragen werden.
    Ich bin schwerstbehindert GdB 100 und MZ „G“, benötige unbedingt ein Auto (wohnen auf dem Lande) und leider noch Krebserkrankt.
    Das Jobcenter hat für mich nur ein Gesamtbedarf von 509,91€ (RS und anteilig KdU berücksichtigt.
    Von meiner Rente wurden Absetzbeträge, hier Versicherungspauschal 30,00 € abgesetzt, somit soll
    ein zu berücksichtigendes Einkommen von 679,74 bestehen.
    Die Pauschale für Versicherungen deckt auf keinen Fall meine Kosten, hier KFZ Versicherung, UV, Sterbegeld, Hausrat, privat Haftpflicht usw.
    Zumal müsste mir auch ein Mehrbedarf für das MZ G genehmigt werden.
    Wenn ich meine tatsächlichen Aufwendungen für Benzinkosten, Versicherung und Beiträge zu einem sozialem Verband plus KdU und Regelsatz addiere und diesen Betrag von meiner Rente abziehe, bin ich selbst wieder Hilfebedürftig nach dem SgB XII( Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung)
    Ich möchte diesen Bescheid widersprechen. Wer könnte mir dabei helfen?
    LG Kalle13

  • Hallo,

    Zitat

    Von meiner Rente wurden Absetzbeträge, hier Versicherungspauschal 30,00 € abgesetzt

    Das ist sofern erst mal richtig.

    Zitat

    Die Pauschale für Versicherungen deckt auf keinen Fall meine Kosten, hier KFZ Versicherung, UV, Sterbegeld, Hausrat, privat Haftpflicht usw.

    Soll sie auch nicht. Es ist eine Pauschale für die Haushaltsversicherung. Kfz-Steuern werden bei Dir mangels Erwerbstätigkeit nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie die anderen von Dir genannten Versicherungen.

    Zitat

    Zumal müsste mir auch ein Mehrbedarf für das MZ G genehmigt werden.

    Nein, müßte es nicht, was das ALG II betrifft.

    Zitat

    Ich möchte diesen Bescheid widersprechen.

    Ich sehe nicht mal ansatzweise irgendetwas, wogegen Du widersprechen könntest.

    Gruß!

  • "Soll sie auch nicht. Es ist eine Pauschale für die Haushaltsversicherung. Kfz-Versicherungsbeiträge werden bei Dir mangels Erwerbstätigkeit nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie die anderen von Dir genannten Versicherungen."
    "Nein, müßte es nicht, was das ALG II betrifft"
    Logisch, KfZ Steuer werden nicht berücksichtigt.
    Da ich weder arbeitssuchend noch erwerbsfähig bin, müsste hier nicht das SGB XII greifen? Hier werden die tatsächlichen Beiträge an Versicherungen berücksichtigt.

    Bei einem nun zu berücksichtigendes Einkommen von 539,91€ bin ich wieder selbst Hilfebedürftig nach dm SGB XII. Das kann doch der Gesetztgeber nicht gewollt haben.
    Gruß

  • Hallo,

    Zitat

    müsste hier nicht das SGB XII greifen? Hier werden die tatsächlichen Beiträge an Versicherungen berücksichtigt.

    Nein, werden sie auch nicht. Was Du meinst, sind gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, also in bestimmten Fällen eine Pflegeversicherung oder eine Gebäudeversicherung. Die Kfz-Haftpflicht gehört dazu jedoch nicht. Es kann dem Hilfeempfänger nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zugemutet werden, auf das Halten eines Kraftfahrzeuges zu verzichten. Ausnahmen werden lediglich für die Fälle akzeptiert, in denen der Betreffende auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist. Hier greifen dann aber solche Fragen wie Taxi oder Krankentransporte für Arztbehandlungen(beides von der KK gezahlt), die u.U. die Angewiesenheit auf einen eigenen Pkw wieder zuwider läuft. Das muß im Einzelfall vom Sozial-Amt geprüft werden.

    Das alles hat aber nichts mit Deiner eigentlichen Frage zu tun: für einen Widerspruch in Sachen ALG II sehe ich keine Chancen.

    Gruß!

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