Hallo, nun habe ich selbst ein Problem, bitte um Hilfe.
Wir sind eine gemischte Bedarfsgemeinschaft, meine Frau bezieht ALG II und ich nun Altersruhegeld in Höhe von 709,74€.
Heute erhielt meine Frau eine neu Berechnung der Leistung nach dem SGB II für Jan-Mai 2016.
Nun soll von meiner Rente ein zu übertragendes von 169,83 auf meine Ehefrau übertragen werden.
Ich bin schwerstbehindert GdB 100 und MZ „G“, benötige unbedingt ein Auto (wohnen auf dem Lande) und leider noch Krebserkrankt.
Das Jobcenter hat für mich nur ein Gesamtbedarf von 509,91€ (RS und anteilig KdU berücksichtigt.
Von meiner Rente wurden Absetzbeträge, hier Versicherungspauschal 30,00 € abgesetzt, somit soll
ein zu berücksichtigendes Einkommen von 679,74 bestehen.
Die Pauschale für Versicherungen deckt auf keinen Fall meine Kosten, hier KFZ Versicherung, UV, Sterbegeld, Hausrat, privat Haftpflicht usw.
Zumal müsste mir auch ein Mehrbedarf für das MZ G genehmigt werden.
Wenn ich meine tatsächlichen Aufwendungen für Benzinkosten, Versicherung und Beiträge zu einem sozialem Verband plus KdU und Regelsatz addiere und diesen Betrag von meiner Rente abziehe, bin ich selbst wieder Hilfebedürftig nach dem SgB XII( Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung)
Ich möchte diesen Bescheid widersprechen. Wer könnte mir dabei helfen?
LG Kalle13