Kosten für Stellplatz und Sat Anlage

  • Hallo, liebe Foristen, ganz neu bin ich hier und habe gleich schon jede Menge Fragen. :)
    Haben gerade den ersten Bescheid erhalten und das Jobcenter weigert sich, den zur Wohnung gehörigen Stellplatz in die Berechnung für den Wohnraum aufzunehmen. Nach meinem Kenntnisstand müssen die Kosten für einen Stellplatz übernommen werden, wenn dieser zwingend zur Wohnung angemietet werden musste. Ist dem auch so? Der Betrag dafür wird jedoch vom Vermieter in der Nebenkostenabrechnung monatlich von den restlichen BK getrennt und separat gebucht. Spielt das eine Rolle?
    Nun hatten wir zudem das "Glück", dass die Abrechnung für 2014 genau in dem Monat zugesandt worden war, in dem wir erstmalig mit Hartz Vier aufgestockt haben und daher, laut Sachbearbeiter, Anrecht auf Übernahme der Nachzahlungssumme hätten. Das hat sich als richtig herausgestellt, allerdings wurde die Summe um die Kosten für die Benutzung der Satanlage gekürzt. Ist das rechtens? Die Aufwendung steht im Mietvertrag und die Wohnung war, wie auch mit dem Stellplatz, nur so anzumieten. Allerdings steht in der Nebenkostenabrechnung nur ein einmaliger Betrag, zudem auch nicht auf dem Deckblatt mit den anderen Aufwendungen wie Strom allgemein usw., sondern im Buchungsteil der Abrechnung. Das Jobcenter stellt es als eine Schuldverpflichtung unsererseits hin, für die sie nicht aufkämen.
    Ich freu mich auf Antworten.

  • hallo,
    das amt erkennt keine stellplätze an. wenn der stellplatz mitgemietet werden muss, dann müsst ihr den selber bezahlen; genauso sieht es auch für die satanlage aus.
    das der betrag für den stellplatz gesondert abgebucht wird, spielt keine rolle.

  • Hallo,

    ist die Anmietung des Stellplatzes zwingend im Mietvertrag vorgesehen, sind die Kosten laut einem Urteil des BSG vom Jobcenter mit zu übernehmen. Ob das bei Dir Fall ist, kann ich mangels Kenntnis des Mietsvertrages nicht einschätzen.

    Gruß!

  • Im Mietvertrag stehen der Stellplatz und die Satellitenanlage seit der Anmietung der Wohnung jedenfalls mit drin. Es steht aber natürlich kein Passus im Mietvertrag, wo explizit darauf hingewiesen oder bestanden wird. Nur die Kosten für den Stellplatz und Satanlage sind im Mietvertrag aufgelistet und zumindest die Kosten für die Satellitenanlage sind ausgewiesene Betriebskosten.
    Nun, Einspruch ist bereits erstellt, letztendlich entscheidet das Jobcenter.

    Danke für die Antworten.

  • Hallo,

    auch bei einer Sat-Anlage gilt das, was ich bereits zum Stellplatz geschrieben habe. Zusätzlich muß es sich um eine Gemeinschaftsanlage handeln.

    Zitat

    zumindest die Kosten für die Satellitenanlage sind ausgewiesene Betriebskosten.

    Ja und? Dennoch muß es sich nicht um tatsächliche Betriebskosten im Sinne der BetrKV handeln.

    Gruß!

  • Ach Leute, gebt doch lieber nichts von euch als sowas. Sorry.

    Natürlich handelt es sich um eine Gemeinschaftsanlage, ich dachte, das wäre klar.
    Natürlich handelt es sich dabei um umlagefähige Betriebskosten im Rahmen der BetrKV, das kann man nachlesen.

    Mit welchen Winkelzügen das Jobcenter nun meint, diese Kosten aushebeln zu können, entzieht sich meinem Kenntnisstand. Es wird einzig daran liegen, dass der Vermieter diesen Punkt auf dem Kontoauszug geltend gemacht hat und nicht auf der allgemeinen Auflistung aller hier im Hause anfallenden Betriebskosten.
    Man kann es ja mal versuchen.

  • Zitat

    Natürlich handelt es sich um eine Gemeinschaftsanlage, ich dachte, das wäre klar.
    Natürlich handelt es sich dabei um umlagefähige Betriebskosten im Rahmen der BetrKV, das kann man nachlesen.

    Und ebenso natürlich kann ich das nicht wissen und es war auch nicht "klar", da Du darüber bisher nichts geschrieben hast. Insofern ist Dein zweimaliges "Natürlich" und Dein ziemlich arroganter erster Satz hier etwas fehl am Platz :(

    Gruß!

  • Manchmal ist es besser, gar nichts zu sagen als irgendetwas. Auch als Super-Moderator. Jedenfalls werde ich mich ab jetzt dran halten und schweigen, bevor sich noch mehrere von mir auf den Schlips getreten fühlen.
    Nix für ungut.

  • Hallo,

    Zitat

    Manchmal ist es besser, gar nichts zu sagen als irgendetwas. Auch als Super-Moderator.

    Es ist immer besser, bei einer Frage alle Fakten zu nennen und, wenn man dies aus welchen Gründen auch immer nicht macht und auf bestimmte Grundbedingungen aufmerksam gemacht wird, nicht derart arrogant und aggressiv wie Du zu reagieren. Auch und gerade als Hilfesuchende.

    Zitat

    Natürlich handelt es sich dabei um umlagefähige Betriebskosten im Rahmen der BetrKV, das kann man nachlesen.

    Ach, nun plötzlich? Nachdem Du jegliche Kompetenz auf die Antworten ablehnst, entdeckst Du plötzlich (nach einem entsprechenden Hinweis) die BetrKV.

    Wie armselig....

    Gruß!

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