Eingliederungsvereinbarung

  • Hallo.
    Habe im Sommer Alg II beantragt.
    Während der Bearbeitung hatte ich ein Gespräch beim Arbeitsvermittler, dort habe ich auch eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Antrag auf Bewerbungskosten wurde mir dort verweigert, weil der Leistungsbezug noch nicht genehmigt wurde und man den Bescheid abwarten wollte.

    Dann wurde mein jedoch Antrag abgelehnt, zuviel Vermögen... Kein Einspruch eingelegt. Im übernächsten Monat erneut beantragt, dann auch bewilligt bekommen. Allerdings lagen da bereits anderthalb Monate zwischen Eingliederungsvereinbarung und erstmaligem Leistungsbezug. Vorläufigen Bescheid bekommen, weil ich noch mit einer Summe in Höhe von xy gerechnet habe und das auch angegeben habe.
    Erst Mitte Dezember endgültigen Bescheid bekommen.

    Meine Frage: Ist die Eingliederungsvereinbarung überhaupt gültig, sie wurde unterschrieben in einer Zeit ohne Leistungsbezug. Der erfolgte erst anderthalb Monate später.
    Auf der Vereinbarung selbst steht, dass die Eingliederungsvereinbarung nur solange Gültigkeit hat, wie Hilfsbedürftigkeit besteht. Und das bestand ja erst anderthalb Monate später.
    "Entfällt Ihre Hilfsbedürftigkeit, sind beide Parteien nicht mehr an den Inhalt gebunden."
    Die Hilfsbedürftigkeit bestand zudem zu dem Zeitpunkt noch nicht mal.
    Hätte ich nicht im September erneut eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben müssen?

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