Wir ziehen demnächst, bleiben aber innerhalb des Ortes wohnen
Wo ich jetzt wohne sind die Nebenkosten sehr gering.(20 €) Grund ich wohne mit meiner Familie oberhalb einer Gaststätte und wir mußten die Abfalltonne bzw. Straßenreinigung und weitere Nebenkosten nicht zahlen.
Jetzt sagt das Jobcenter bei der neuen Wohnung (nicht angemessen) die Nebenkosten könnten nicht erhöht werden weil wir innerhalb des Ortes wohnen, obwohl die Nebenkosten jetzt wesentlich höher sind. Wie sieht es rechtlich aus, warte gern auf eine positive Antwort.
Liebe Grüße
Nebenkosten
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kobbb90 -
27. Dezember 2015 um 17:59 -
Erledigt
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Hallo,
habt Ihr denn eine Umzugsgenehmigung vom Jobcenter eingeholt?
Gruß!
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Die Sachbearbeiterin teilte mir mit weil das Haus nicht angemessn sei werden keine Umzugskosten erstattet.
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Hallo,
das betrifft nicht nur die Nichterstattung der Umzugskosten. Im allgemeinen werden bei fehlender Umzugsgenehmigung und Einzug in einer Wohnung mit nicht angemessenen Kosten der Unterkunft nur diie alten Mietkosten gezahlt. Hier hast Du wohl einen Fehler gemacht...
Gruß!
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Ich habe ein Mietangebot erstellen lassen vom neuen Vermieter. Bei der Übergabe im Jobcenter hatte mir die Sachbearbeitern gleich mitgeteilt, das die Wohnung nicht angemessen sei ich damit die Nebenkosten von 20 EURO wie beim Vormieter und nur die den Umzug nicht erstattet bekomme. Obwohl jetzt wesentlich höhere Nebenkosten anfallen,
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Hallo,
das ändert nichts an meiner Aussage.
Gruß!
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Warum wollt ihr umziehen?
Wie Hoppel bereits schrieb, ist die Rechtslage eindeutig:
Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt (§ 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II). -
Der Umzug ist erforderlich deshalb weil wir nur befristet wohnen dürfen bis 31.3.2016. Die Kündigung liegt dem Jobcenter vor
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Hallo,
irgendwie muß man Dir alle Antworten mühsam erst aus der Nase ziehen. Das macht nicht unbedingt Spaß
Warum wurde die Wohnung gekündigt?
Wenn ich das richtig verstehe, seid Ihr wegen der Kündigung in eine neue Wohnung gezogen, für die das Jobcenter keine Genehmigung erteilt hat, weil die Kosten der Unterkunft nicht angemessen sind? Und Ihr seid dennoch in diese Wohnung gezogen?
Soweit richtig?
Gruß!
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Entschuldigung ich bin neu hier im Forum und erstmalig mit so einer Sache konfrontiert. Ich bin auf eure Hilfe angewiesen.
Wir wohnen z. Z. noch in der alten Wohnung über eine Gaststätte. Mein Sohn hatte die Gaststätte über 8 Jahre angemietet. Ich war mit 20 Std die Woche bei meinem Sohn in
Altersteilzeit angestellt mit Geschäftsführerposition. Die Gaststätte hat mein Sohn am 31.7.2015 aufgegeben, der Pachtvertrag lief ab. Die Wohnung war gekoppelt mit dem Pachtvertrag mit dem Verpächter der Gaststätte. Seit 1. 8. 2015 lebe ich auf Hartz 4 mit meiner Bekannten in einer Bedarfsgemeinschaft in der Pächterwohnung. Der Verpächter hat uns bis 31.3.2016 Zeit gegeben eine neue Wohnung zu suchen. Das ist schriftlich fest gelegt.
Wir haben jetzt ein Haus mit 175 qm gefunden im selbigen Ort wo auch die Pächterwohnung ist. Also wir wohnen noch in der Pächterwohnung wie gesagt diese gehört zum Pachtobjekt. Die Wohnung ist uns gekündigt worden zum 31.3.2016. Vom Jobcenter habe ich mir einen Vordruck geholt für ein Mietangebot, ausfüllen lassen vom neuen Vermieter?? Im Mietangebot ist die Kaltmiete mit 750 EURO im gegensatz zur alten Wohnung um 250 EURO gestiegen. Die Nebenkosten von 20 EURO auf 160 EURO. Da sagt das Jobcenter
die erhöhten Kosten werden nicht übernommen auch den Umzug nicht bzw, auch keine Helfer, das Haus ist anangemessen.
Was soll ich machen wir wären ja gern in der alten Wohnung geblieben, weil es eben eine günstige Wohnung für uns war, müssen aber heraus laut Kündigungsschreiben. Weil diese Wohnung für einen neuen Pächter vorgesehen ist.
Unsere 3 Kinder 2 Söhne von mir mit 13 und 15 Jahre und und die Tochter von meiner Bekannten auch 13 Jahre kann man nicht in einem Zimmer wohnen lassen.ich habe dann noch um Mehrbedarf angefragt für meine beiden Kinder weil meine Bekannte sie ist gebürtige Litauerin spricht sehr schlechtes deutsch sich nicht kümmert um meine Kinder, ob es Schule, Erziehung, Arztbesuch, Kochen, Wäsche ist, ich muß alles selbst erledigen..
Ich bin gespannt auf das Schreiben vom Jobcenter was uns Anfang Jan. 2016 erwartet
Was gibt es da für Möglichkeiten, bitte um eure Hilfe.
Vielen Dank im voraus -
Hallo,
175 qm für 5 Personen? Schon allein das ist unangemessen, hier wären maximal 100 qm zutreffend. Dafür dann eine Warmmiete von 910 € - auch das dürfte den Rahmen bei weitem sprengen.
Prinzipiell ist seitens des JC kaum etwas gegen einen Umzug zu sagen - aber nicht unter diesen Rahmenbedingungen. Laß Dir vom Amt sagen, was als angemessene Kosten in der Kommune gilt und such nach diesen Parametern eine entsprechende Wohnung. Andere Möglichkeiten wirst Du nicht haben.
Zitatich habe dann noch um Mehrbedarf angefragt
Mach dir da keine Hoffnung, falls Du den Mehrbedarf für Alleinerziehende meinst.
Gruß!
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