Hallo liebe Community,
mein Anliegen lautet wie folgt:
Ich habe einen Freund, der, sobald er eine Wohnung für sich und seine Freundin findet, mir seine 1-Zimmer Wohnung überlassen würde. Da ich aus meinem aktuellen Mietverhältnis bis zum 1. März raus bin und nicht klar ist wann er was findet, brauche ich etwas wo ich relativ schnell wieder raus könnte. Glücklicherweise habe ich bei einer Bekannten die Möglichkeit vorübergehend ein Zimmer für ein paar Monate zu mieten.
Vertraglich wollte ich dazu einen Zwischenmietvertrag mit 1-wöchiger Kündigungsfrist (meinerseits natürlich) nutzen, um schnell auf die frei werdende Wohnung reagieren zu können.
Zunächst muss ich wohl (um offiziell auf Wohnungssuche gehen zu dürfen) offensichtlich eine Erlaubnis bzw. Zusicherung zur Wohnungssuche beim JC beantragen.
In wie fern kann mir das JC bei meinem Ziel (Wohnung meines Freundes bekommen) noch Knüppel zwischen die Beine werfen? Denn ich würde ja hier ein laufendes Mietverhältnis kündigen.
Ich hatte z.B. gedacht, dass es gut wäre, wenn die Miete des vorübergehenden WG Zimmers ähnlich hoch (hier ca. 340€) wie die der zu erhoffenden Wohnung ist. Dann wäre vielleicht die Wahrscheinlichkeit geringer, dass das JC wegen höherer Kosten mir den Umzug verbaut. Oder liegt das alles in meiner Hand und solange die Wohnung nicht insgesamt zu teuer ist ist es meine Sache..? Und was gäbe es sonst noch zu beachten? Ich will hier einfach nichts falsch machen. Solche Gelegenheiten bieten sich in meiner Stadt nicht allzu oft..