ALG 2 nur als Darlehn

  • hallo ich hab da mal eine frage, hoffe ihr könnt mir da weiter helfen

    2010 is leider meine mutter verstorben und sie hat mich und meiner *piep* halbschwester je zu gleichen teilen als erben eingesetzt in ihrem Testament. was da noch nicht so schlimm war. woraus mittlerweile ein langjähriger Erbschaftsstreit entbrannt ist.

    Allerdings ist 2014 leider unerwartet mein schwer kranker Vater ebenfalls verstorben den ich wie meine mutter im Elternhaus gepflegt hab.

    jetzt bin ich in meine erste eigene wohnung umgezogen bzw musste ich , weil ein zusammen leben mit der halbschwester nicht mehr möglich ist.

    so nun zu meiner frage.

    durch meinen umzug bekomme ich zwar Weiterhin ALG II allerdings NUR als Darlehen. weil da durch die erbschafft eine immobielie in der hinterhand steht was einen geschätzten wert von ca 100.000 euro was zu gleichen teilen ja aufgeteilt wird , sprich 50.000 meine halbschwester und 50.000 meine person, wovon aber jeweils noch ca 20.000 pro erbnehmer abgezogen werden wegen eingetragenen grundschuld der immobilie. sprich es bleiben je erbnehmer nur noch 30.000 euro über.und je nach dem bei beiden noch rechtsanwalts kosten usw.

    meine frage nun da ich ja über dieses geld noch NICHT verfügen kann, da meine Halbschwester de verkauf immer und immer wieder hinauszögert..............darf die ARGE mir da mein HARTZ IV nur als DARLEHEN zahlen sprich wenn ich das geld von der erbchafft bekomme darf dann alles wieder abdrücken an die arge und mir bleibt von meinem erbe rein garnichts mehr über

  • Ja das ist so korrekt. Ob dir von deinem Erbe noch was bleibt, hängt davon ab, wie lange deine Halbschwester den Verkauf hinauszögert. Du hast Vermögen und somit ist Hartz IV erstmal nur als Darlehen zu zahlen.

  • Hallo,

    Birgit hat vollkommen recht: ALG II wird nur als Darlehen zu zahlen sein. Ergänzend sei aber noch angemerkt, daß Du zu dem ALG II auch noch Wohngeld beantragen kannst.

    Zitat

    sprich wenn ich das geld von der erbchafft bekomme darf dann alles wieder abdrücken an die arge und mir bleibt von meinem erbe rein garnichts mehr über

    Ziemlich unlogisch, Dein Gedankengang. Ohne das Darlehen würdest Du das Erbe nicht bekommen, da Du dann schlicht mangels Geld obdachlos und verhungert bist...

    Gruß

  • Birgit63
    Der Ausschluss vom Wohngeld besteht nicht, wenn Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ausschließlich als Darlehen gewährt wird (§ 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 WoGG).

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