ALG II als Azubi

  • Guten Abend,

    Ich bekomme seit ungefähr 10 Monaten ALG II.
    Bei meinem ersten Treffen im Jobcenter, habe ich meiner Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass ich ab August 2015 eine berufsbegleitende Ausbildung zum Erzieher mache.
    Die Ausbildung sieht so aus, dass ich 120€ an eine private Schule zahle und nachwievor 400€ Lohn bekomme, den ich schon vor der Ausbildung - parallel zu ALG II - bekam.

    Nun bekomme ich bis heute das besagte ALG II und habe nächste Woche einen Termin zur Besprechung und um eine Eingliederung zu unterschreiben.

    Soll ich bei dem Termin erwähnen, dass ich ja seit August Auszubildender bin?
    Habe es ja schon im letzten Jahr, vor dem August, erwähnt.

    Wird mir das ALG II dann entzogen; muss ich alle Beträge zurückzahlen und bekomme einen Eintrag ins Führungszeugnis?

    Oder gehe ich einfach zum Termin und unterschreibe den Eingliederungsvertrag, da sich an meinem Einkommen ja sowieso nichts geändert hat seit Beginn der Ausbildung und ich ja für die Zeit, in der ich nicht arbeiten muss, sowieso einen Job suche.

    Was genau ist diese Eingliederungsvereinbarung?
    Beläuft sich diese auch auf normale Nebenjobs?

    Grüße.

  • Hallo,

    Zitat

    Wird mir das ALG II dann entzogen

    Ja.

    Zitat

    muss ich alle Beträge zurückzahlen

    Ja.

    Zitat

    bekomme einen Eintrag ins Führungszeugnis?

    Hängt davon ab, ob das Jobcenter das ganze als Betrug ansieht und zur Anzeige bringt und das ganze dann vor einem Strafgericht landet und Du verurteilt wirst. Spätenstens mit Beginn der Ausbildung hättest Du eine Änderungsmitteilung machen müssen, was Du vorsätzlich unterlassen hast. Dass Du irgendwann mal erzählt hast, daß Du eine Ausbildung beabsichtigst, tut dabei nichts zur Sache - es ist zwischen einer Absichtserklärung und der tatsächlichen Aufnahme einer Ausbildung zu unterscheiden.

    Gruß!

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