Bedarfsgemeinschaft gründen mit Partner in seiner Gegend

  • Aloha, :)

    ich möchte gerne mit meinem Partner zusammenziehen,er arbeitet,ich nicht (ALG II),außerdem zähle ich noch zwei Kinder!
    Wir wohnen ca. 500 km entfernt voneinander,meine Fragen lauten wie folgt:

    Kann ich einfach so mit ihm zusammenziehen?
    Ist die Distanz in einer Beziehung ein Grund zusammenzuziehen?
    Muss ich einen "Genehmigungsantrag" bei der ARGE bzw. Jobcenter stellen?
    Wie und wann kann ein Mietvertrag unterschrieben werden?
    Wie hoch darf die Miete sein?
    Was müssen wir beachten?
    Wie wird das finanzielle Gehalt/ALGII Einkommen berechnet?
    Muss ich mich vor dem Umzug dem neuen zuständigen Amt vorstellen/anmelden? :confused:

    Der Umzug an sich ist nicht das Problem. :cool:

  • Hallo,

    1. ergibt sich aus den restlichen Antworten

    2. Ja, das ist ein Grund, sofern Ihr zusammen leben wollt (was mal anzunehmen ist)

    3. Ja.

    4. Erst, nachdem der Umzugsantrag genehmigt ist und Du bei dem JC einen Voranschlag für die neue Wohnung eingereicht hast und der genehmigt wird

    5. Da Du nichts über den Ort schreibst, an dem Du ziehen willst, kann Dir das niemand hier sagen

    6. Das Einkommen Deines Partners wird bei Dir mit angerechnet

    7. nein

    Gruß!

  • Zusammenziehen würde ich nur nach einem Jahr Bekanntschaft, regelmäßigem Beisammensein und einem gemeinsamen Urlaub (wie auch immer) machen. Ein paar nette Mails, Telefonate und Videochats (Skype) sind keine ausreichende Basis für das Gelingen einer Beziehung. Gut, ich wüsste auch nichts, wie ich irgendwie eine "Garantie" für eine gute Beziehung geben könnte.
    Bitte einfach noch mal nachdenken.

    Vom wirklichen Tacitus: Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen.

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