Hallo,
ich habe auf meinen Widerspruch einen Bescheid erhalten, der nach meiner Ansicht in zwei Punkten falsch ist, bzw. Angaben nicht berücksichtigt.
Im Widerspruchsbescheid steht als Rechtsbelehrung nur der Weg der Klage vorm Sozialgericht.
1. Gibt es nur diesen Weg, oder kann ich auch nochmals beim jobcenter Widerspruch erheben?
2. Was ist mit einem Überprüfungsantrag zum Widerspruchsbescheid?
3. Wie geht man vor bei der Klage?
a) Ist das mit Kosten verbunden?
b) Kann ich beantragen, dass diese vom jobcenter getragen werden? Wie?
c) Ist das Verfahren normalerweise schriftlich, oder wann kommt es zu einer Verhandlung?
d) Brauche ich einen Anwalt? Wird dieser gestellt?
e) Gibt es Mindesthöhen beim Betrag um den gestritten wird?
Vielen Dank für alle Antworten!