Hallo,
weiß jemand ob oder unter welchen Voraussetzungen private Krankenzusatzversicherungen bei der Anlage EKS (Punkt C3) absetzbar sind?
Nach SGB II §11b Abs.1 Satz 3a
(3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge
a) zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind,...),
sollte dem doch so sein.
Aber was ist dann "nach Grund und Höhe angemessen"?
In meinem Fall:
-Krankenzusatzversicherung für stationäre Behandlungen (besteht seit meiner Geburt, deshalb kommt eine Kündigung nicht in Frage)
-Zahnzusatzversicherung ca. 23€/Monat
Vielen Dank!