Umgang mit Sachbearbeiter

  • Hallo,

    Im Rahmen meines Widerstandes gegen einen Sachbearbeiter, der mich beleidigt hat, wollte ich fragen, ob ich bei meinem nächsten Zusammentreffen mit ihm, von ihm verlangen kann, sich auszuweisen.

    Hätte er die Pflicht mir, auf mein Verlangen hin, seinen Personalausweis oder Dienstausweis zu zeigen, so wie ich immer meinen Personalausweis vorlegen muss?

    Haben die Sachbearbeiter überhaupt Dienstausweise?

    Ich möchte mit dem Herrn reden und eine Sache klären und im Nachgang bzw. zu dem eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen, welche ich in 4 Ausfertigungen erstellen möchte. Eine für mich. Eine für die (das Jobcenter). Eine für die Regionaldirektion. Und eine für Nürnberg.

    Hatte allerdings irgendwo hier gelesen, wo auch jemand eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen wollte oder gemacht hat, die jedoch an den Landrat addressiert war. Das hat mich nun irgendwie verwirrt und in meinen Plänen etwas gestoppt, weil mir nicht klar ist, wer da wie mit wem zusammenhängt. Darum würde ich gerne wissen, wer welche Aufsichten über wen hat und wie die Zuständigkeiten von oben nach unten und von unten nach oben sind. :confused:

    MfG
    KantsErbe

  • Hallo,

    was soll denn das Ausweisen bringen? Du kennst den Namen des Sachbearbeiters - und das allein ist entscheidend.

    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist an den Geschäftsführer des Amtes zu richten. Was die Kopien für die RD und die Arbeitsagentur sollen, wird Dein Geheimnis bleiben, haben jedenfalls aber keinerlei Wirkung.

    Gruß!

  • Ich habe Grund zur Annahme, dass ich den Namen des Sachbearbeiters, seinen wirklichen Namen eben nicht kenne. Ich kenne ihn nur von der "Eingangs-Theke". Und da hat er außer dummen Kommentaren, noch nicht wirklich was geleistet. Ich habe überdies hinaus festgellt, dass innerhalb des Jobcenters Mitarbeiter oftmals vom einen in das andere Büro wechseln. Ich möchte also sicher sein, mit wem ich es zu tun habe, um zu vermeiden, dass möglicherweise ein falscher Mitarbeiter beschuldigt wird.

    Die Kopien für die Zentrale und die Regionaldirektion sollen einfach nur deswegen da sein, damit es dokumentiert ist und bei weiteren Verfahren später irgendwann mal nicht behauptet werden kann, das hätte es nicht gegeben. Oder auch deswegen, damit das Jobcenter, bzw. der betreffende Sachbearbeiter weiß, dass ich es ernst meine und diese Beschwerde nicht nur von seinem Jobcenter gelesen wird, das gewiss hinter ihm steht, sondern auch von höheren Instanzen geprüft werden könnte.

    Ich bitte nochmals um konkrete Beantwortung meiner Fragen.

    Gruß
    KantsErbe

  • Hallo,

    Zitat

    Denkst du, das tue ich wirklich?

    Ja, das denke ich. Eine solche Beschwerde interessiert kein Schwein außerhalb des Amtes - und im Amt auch keinen besonders.

    Zitat

    Und glaubst du, das seien die einzigen Instrumente, die ich gegen Sachbearbeiter hätte?

    Woher soll ich das wissen? Ich weiß ja schließlich nicht, was eigentlich vorgefallen ist und was Inhalt Deiner Beschwerde ist...

    Gruß!

  • Hallo,

    im Gegensatz zu Dir muß ich nichts "überdenken".

    Wenn ich mir so Deine Beiträge ansehe, hast Du keinerlei Ahnung vom Sozialrecht, bestehst aber dennoch auf Dein "Recht" und reagierst wie ein Kleinkind auf kritische Anmerkungen.

    Kurzum: Du benimmst Dich wie ein Troll.

    Darauf habe ich keine Lust, weil das zu langweilig ist.

    Gruß!

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