Hallo,
Im Rahmen meines Widerstandes gegen einen Sachbearbeiter, der mich beleidigt hat, wollte ich fragen, ob ich bei meinem nächsten Zusammentreffen mit ihm, von ihm verlangen kann, sich auszuweisen.
Hätte er die Pflicht mir, auf mein Verlangen hin, seinen Personalausweis oder Dienstausweis zu zeigen, so wie ich immer meinen Personalausweis vorlegen muss?
Haben die Sachbearbeiter überhaupt Dienstausweise?
Ich möchte mit dem Herrn reden und eine Sache klären und im Nachgang bzw. zu dem eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen, welche ich in 4 Ausfertigungen erstellen möchte. Eine für mich. Eine für die (das Jobcenter). Eine für die Regionaldirektion. Und eine für Nürnberg.
Hatte allerdings irgendwo hier gelesen, wo auch jemand eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen wollte oder gemacht hat, die jedoch an den Landrat addressiert war. Das hat mich nun irgendwie verwirrt und in meinen Plänen etwas gestoppt, weil mir nicht klar ist, wer da wie mit wem zusammenhängt. Darum würde ich gerne wissen, wer welche Aufsichten über wen hat und wie die Zuständigkeiten von oben nach unten und von unten nach oben sind. :confused:
MfG
KantsErbe