ALG II - Wohngemeinschaft - Wohnung

  • Hallo!

    Eine ganz wichtige Frage an euch !

    Ich musste aufgrund eines Umzuges von einer Stadt in einer anderen.. einen ganz neuen Antrag auf Hartz IV stellen!
    Und dies habe ich auch getan, da ich zu einem langjährigen Freund in eine WG gezogen bin.

    Sache ist nun diese,
    der Antrag wurde weiter geleitet aber ich habe noch keine Bewilligung bekommen & sitze somit erstmal ohne Geld da, da ich das letzte mal vom alten zuständigen Jobcenter bis Dezember nur noch Geld bekommen habe & das aufgehoben wurde, da ich ja umgezogen bin & eine andere Jobcenter Stelle für mich nun zuständig ist.

    So 3 Tage später standen dann zwei Männer vom Jobcenter Dienst vor meiner Haustüre & wollten in meine Wohnung.
    Da sich diese "netten" Herren nicht ausweisen konnten bzw.nicht wollten...und mir auch nicht schwarz auf weiß belegen konnten dass Sie vom Jobcenter kommen & ich erfahren habe , dass ich Sie nicht rein lassen MUSS!

    Dies tat ich auch nicht & sagte Ihnen auch dass ich Sie nicht rein lassen möchte...& Sie sagten es wäre auch mein gutes Recht.

    (ich habe am gleichen Tag das Jobcenter selber informiert, dass ich diese Männer nicht rein lassen wollte & diese sich nicht mal ausgewiesen haben!) wurde auch vermerkt.

    Jetzt ist meine Sorge, dass Sie mir vom Jobcenter vielleicht doch den Antrag streichen & mir somit das Geld auch streichen!
    bzw. mir meine Bewilligung canceln könnten.

    Ist meine Sorge damit berechtigt? Oder dürfen Sie mir aufgrund des "nicht rein lassens" nichts streichen?

    & ist es normalerweise nicht so, dass die Jobcenter Männer nur dann kommen wenn ich schon Leistung erhalten habe & wenn dann ein Verdacht aufkommen könnte, dass was nicht richtig läuft in der WG?

    Bitte antwortet mir!

    Ich wäre euch sehr dankbar für jede Antwort!

    MFG

  • Hallo,

    Zitat

    wenn dann ein Verdacht aufkommen könnte, dass was nicht richtig läuft in der WG?

    Genau dies dürfte der Grunf für den Besuch des Sozialdienstes gewesen sein.

    Der Antrag könnte wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden. Aber das ist ein recht kompliziertes Thema und Du solltest erst mal eine Raktion des Amtes abwarten (viel mehr kannst Du sowieso noch nicht machen).

    Gruß!

  • Hallöchen,

    danke für deine Antwort.
    Ja okay, könnte ne logische Erklärung sein aber ist das nicht so dass die erst dann kommen wenn man die Leistung schon bezieht? So habe ich das damals mal gehört?
    Ist schon richtig, ich werde auf jedenfall abwarten und dann versuchen dementsprechend zu handeln.

    Mfg

  • Hallo,

    nein, auch und gerade vor Bezug der Leistung können schon Verdachtsmomente auftreten. Du selbst schreibst ja

    Zitat

    Und dies habe ich auch getan, da ich zu einem langjährigen Freund in eine WG gezogen bin.

    Mal ehrlich - das könnte alles bedeuten....

    Gruß!

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