Antrag stellen verwehrt! Warum darf man nicht mal einen Antrag stellen?

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    zunächst zur Info: Ich bin neu in diesem Forum und neu auf dem Gebiet des ALGII.
    Ich bin 23 Jahre alt und komme aus Hessen.
    Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst.

    Meine Freundin ist seit dem 01.01.2016 bei mir gemeldet. Aber zunächst zur Vorgeschichte:

    Oktober 2015 musste meine Freundin aufgrund von massivem Mobbing ihre Lehrstelle verlassen/Kündigen.
    Darauf hin wurde sie in eine Berufsbildungsmaßnahme gesteckt wo sie Monatlich 216€ bekommen hat.

    Wie es der Teufel will ist Sie im November Schwanger geworden. Darauf hin beschlossen wir zusammen zu ziehen, auch wegen dem Würmchen und unserer zwei Jahre langen Beziehung.

    Seitdem die Bildungseinrichtung von der Schwangerschaft weiß, versucht diese sie "rauszueckeln" bzw rät ihr an es abzubrechen und ALGII/Hartz 4 zu beantragen.

    Nun war Sie im Jobcenter und wollte einen Antrag stellen. Diese haben ihr aber den Antrag verwährt als diese gehört haben, dass ich berufstätig bin und ca 2300€ Brutto + unregelmäßige Zulagen verdiene.


    Jetzt meine Frage: Dürfen die das einfach so? Ich meine..einen Antrag kann man ja immer noch ablehnen. Aber diesen einfach so nicht stellen zu dürfen finde ich eine Bodenlose Frechheit! Auch die bitte den Antrag mit nach Hause zu bekommen verneinten die!

    Es bedeutet doch nicht automatisch, dass ich mich dazu verpflichte, für sie mit aufzukommen? Zumal meine Freundin auch in unserer Beziehung untreu geworden ist. Es könnte ja sein, dass ich die Vaterschaft nicht anerkenne.
    Und ich auch jede menge Abzüge und auch Schulden habe und alleinig die Miete von 450€ Zahle. Das wissen die ja alles nicht.

    Also wie kann es sein, dass man einen Antrag verwehrt?

    Bedeutet es in Deutschland wenn man zusammen zieht, dass man sich gleich dazu verpflichtet gegenseitig für sich aufzukommen?

    Eins weiß ich: Zu dritt kommen wir mit meinem Verdienst und meinen Schulden, Abzügen ect. nicht weiter...


    Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben. Ansonsten muss ich wohl oder übel von meiner Rechtsschutz Gebrauch machen.


    M.f.G.

    DL9297

  • Erst erzählst du, dass deine Freundin euer Kind bekommt. In dem Moment wo das JC den Antrag nicht annehmen will, ist es plötzlich evtl. gar nicht dein Kind. Den Antrag kann man sich auch im Internet runterladen. Annehmen muss das JC ihn. Aber wie schon richtig erkannt, werdet ihr wohl nichts bekommen. Wenn deine Freundin dir jetzt schon untreu war, dann würde ich gar nicht erst mit ihr zusammen ziehen. Allerdings bist du ihr und dem Kind zu Unterhalt verpflichtet. Ihr ab Mutterschutzfrist bis zum 3. Lebensjahr euren Kindes und dem Kind ja sowieso bis zum Abschluss der 1. Berufsausbildung. Deine Schulden interessieren das JC überhaupt nicht.

  • Hallo,

    Zitat

    Bedeutet es in Deutschland wenn man zusammen zieht, dass man sich gleich dazu verpflichtet gegenseitig für sich aufzukommen?

    Das bedeutet in Deutschland, daß man bei einem gemeinsamen Kind eine Einstandsgemeinschaft bildet. Insofern ist mit einer Ablehnung des Antrags zu rechnen.

    Zitat

    Ich meine..einen Antrag kann man ja immer noch ablehnen. Aber diesen einfach so nicht stellen zu dürfen finde ich eine Bodenlose Frechheit!

    Naja - was soll es denn bringen, einen von vornherein sinnlosen Antrag zu stellen? Zwar hätte das Amt die Antragsabgabe tatsächlich nicht verweigern dürfen - aber wozu soll der Antrag gut sein? Und warum regt Dich das so auf?

    Ansonsten hat Brrgit ja schon alles weitere geschrieben...

    Gruß!

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