Unangemessene Wohnkosten bestätigt für 6 Monate nun doch Ablehnung. ?! Neuling fragen

  • Hallo,

    Ich würde gerne Fachkundigen Rat einholen ob ein Widerspruch sinnvoll ist
    oder das ganze nur in die Länge zieht:

    des Weiteren habe ich einige einfache Fragen die gegen ende kommen :)


    Sachlage:
    Männlich 25, Alleinstehend, eigene Bedarfsgemeinschaft. kein ALG I Anspruch
    [da nur 11 Monate beschäftigt, davor Studiert und abgebrochen/B]

    [B]23.11.15 ging mir meine Kündigung zu.

    29.11.15 wurde ein neuer Mietvertrag abgeschlossen (über Summe 609 EUR Warm )
    (Eigene Wohnung im Eigentum der Eltern. Ortsüblicher Mietpreisspiegel wurde eingehalten)

    15.12.15 Beschäftigungsverhältnis endet.

    für Fotos Siehe Dropbox LINK
    https://www.dropbox.com/sh/fbyetx5tw3g…Y3hNWJmCHa?dl=0

    a) ich besitze ein unterschriebenes Dokument über die Zusicherung der Mietkosten
    in den ersten Sechs Monaten

    b) Der Bescheid lässt nun verlauten "Sie erhielten zum 23.11.2015 die Kündigung von Ihrem Arbeitgeber.
    Erst nach der Kündigung schlossen Sie den Mietvertrag (29.11.2015) obwohl abzusehen war, dass Sie sich diese
    Wohnung nicht leisten können."

    b1) ist das Rechtens? Kann das Amt von mir verlangen alle Pläne diese Wohnung zu beziehen, die natürlich schon längerfristig
    für mich und von mir vorbereitet wird... über Board zu werfen? zumal es ja auch hätte sein können das ich Auf dem Arbeitsmarkt wieder sehr schnell etwas finde. Zudem müsste Ich so Schnell auch erstmal eine andere Wohnung finden ( 7 Tage ?!) Immerhin wohnte ich bis zu diesem Zeitpunkt Kostenlos im Elternhaus.

    b2) natürlich könnte man Argumentieren das Meine Eltern nicht so viel verlangen müssten, aber vor dem Gesetz bin ich eine eigene Bedarfsgemeinschaft, demnach muss man diesen Gedanken außen vorlassen.


    c) Sollte ich keine Chance haben den Mehrbetrag zu erhalten, ließen sich meine Eltern ggf. für einen kürzeren Zeitraum darauf ein die Miete auf den vom Amt gezahlten maximalbetrag zu senken, muss ich hierfür einen geänderten Mietvertrag vorlegen ?

    Oder genügt für die Steuererklärung meines Vaters der neue geänderte Mietvertrag mit Nachweis über den Zahlungsfluss ?


    d) ich habe einige private dinge verkauft um an geld zu kommen im Monat Dezember diese wurden mir als
    Einkommen angerechnet, ist das möglich ? Die dinge wurde im Antrag nicht als besondere Wertgegenstände deklariert. ?

    E) bin ich gläsern in der Zeit in der ich Hartz IV erhalte?
    d.h. muss ich bank und paypal Konto sowie Kreditkarten Konto weiterhin offenlegen nach der Festsetzung des Regelsatzes?

    Gruß

  • Hallo,

    irgendwie sehe ich auch einen Widerspruch in der ganzen Sache. Du hast, als Du noch arbeiten warst, kostenlos bei Deinen Eltern gewohnt und beziehst ausgerechnet zum Kündigungszeitraum des Arbeitsverhältnisses und der Anspruchsmeldung auf eine Sozialleistung eine für eine Person verdammt teure Wohnung derselben Eltern - sorry, hört sich aber wirklich nicht ganz koscher an.

    Fakt ist, daß Du den Mietvertrag zu einem Zeitpunkt abgeschlossen hast, als Dir bereits bekannt war, daß Du kein eigenes Einkommen mehr hast und auf ALG II angwiesen sein wirst. Da Du nichts von einer fristlosen Kündigung schreibst, ist davon auszugehen, daß Du (hinsichtlich der normalen Kündigungsfristen) bereits länger von der Kündigung wußtest - und somit auch wußtest, daß diese teure Wohnung nicht von Dir zu bezahlen sein würde.

    Zitat

    ich besitze ein unterschriebenes Dokument über die Zusicherung der Mietkosten
    in den ersten Sechs Monaten

    Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Das Jobcenter genehmigt keinen Umzugsantrag in eine Wohnung, die nicht angemessen ist.

    Zitat

    Sollte ich keine Chance haben den Mehrbetrag zu erhalten, ließen sich meine Eltern ggf. für einen kürzeren Zeitraum darauf ein die Miete auf den vom Amt gezahlten maximalbetrag zu senken, muss ich hierfür einen geänderten Mietvertrag vorlegen ?

    Und was soll das bringen? Nach dem "kürzeren Zeitraum" ist dann doch das gleiche Problem wieder vorhanden. Abgesehen davon dürfte das Amt auf einen solchen Versuch, doch noch zur zu teuren Wohnung zu kommen, nicht reinfallen. Und schließlich könnte es auch dazu kommen, daß diese Senkung Dir als Unterhalt angerechnet wird.

    Zitat

    ich habe einige private dinge verkauft um an geld zu kommen im Monat Dezember diese wurden mir als
    Einkommen angerechnet, ist das möglich ?

    Eigentlich sollte das eine Vermögenswandlung sein und keine Einnahme. Voraussetzung: Du verkaufst diese Sachen nicht gewerbsmäßig.

    Zitat

    d.h. muss ich bank und paypal Konto sowie Kreditkarten Konto weiterhin offenlegen nach der Festsetzung des Regelsatzes?

    Ja natürlich - spätestens beim Fortsetzungsantrag.

    Gruß!

  • Ja natürlich - spätestens beim Fortsetzungsantrag.

    Gruß!


    Ich habe das jetzt alles einfach so hingenommen, da ich meinem Vermieter also meinem Vater
    das so erklärt habe und zahle nun nur das vom Amt freigegebene Kapital.

    eine Frage zur Offenlegung des Kontos habe ich noch während des Bewilligungszeitraumes:

    muss ich bei größeren Überweisungen 300 EUR +x nachweisen wofür ich das Geld ausgegeben habe?
    im Konkreten Fall geht es um eine Kamera die ich über meine Kreditkarte gekauft habe und nun
    Stückchenweise abbezahlen möchte.

    oder reicht Schwärzung und vermerk Haushaltsgegenstände.

    Gruß

  • Ich habe das jetzt alles einfach so hingenommen, da ich meinem Vermieter also meinem Vater
    das so erklärt habe und zahle nun nur das vom Amt freigegebene Kapital.

    Passt ihr dann den Mietvertrag an? Die Differenz zwischen vereinbarter und gezahlter Miete kann vom Jobcenter als Unterhalt angerechnet werden, siehe Hoppels Antwort. Und ja, das Jobcenter wird es merken, da du deine Kontoauszüge vorlegen musst.

    Das dein Vater die Mieteinnahmen versteuern muss und schon von daher Mietvertrag und Mieteinnahmen zusammenpassen sollten, sei nur am Rande erwähnt.

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