Hallo, ich (m., 45 J., gehbehindert) bin neu hier :D und habe ein großes Problem mit dem Jobcenter!
Könntet Ihr mir bitte in untenstehender Sache möglichst zeitnah mit einem Ratschlag weiter helfen? :confused:
Zu den Fakten: Ein Sachbearbeiter der Widerspruchsstelle des Jobcenters (Unterschrift ohne Anrede) hat behauptet, daß ich a.) einen Widerspruch gegen eine Sanktion wegen eines angeblichen Meldeversäumnisses (ich war zu dem Zeitpunkt bettlägerig) nur als simpele E.-Mail und b.) ohne Unterschrift an die "Fallmanagerin" gesandt hätte. "Der Urheber der E.-Mail könne nicht identifiziert werden" und er habe mir daher am 16.12.2015 angeblich "eine Anfrage geschickt", in der ich aufgefordert worden sei, "den angeblich nicht unterschriebenen Widerspruch zu verifizieren." Auf dieses Anschreiben hätte ich "nicht reagiert!" Dieses Schreiben habe ich jedoch nie erhalten! Auf dieser (falschen) Entscheidungsgrundlage hat der Sachbearbeiter meinen Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid (3 Monate lang jeden Monat - 10 %!) als "unzulässig" verworfen/abgelehnt! Dieser Ablehnungsbescheid hat mich zum 18.01.2016 erreicht (lag am 18ten Jenner in meinem Briefkasten und trägt das gleiche Datum).
Seine maßgebliche Begründung der Ablehnung meines Widerspruches:
- Einen Widerspruch als einfache E.-Mail zu verfassen sei unzulässig.
- Das Widerspruchsschreiben weise keine Unterschrift auf, sei also unzulässig.
- Es sei keine Reaktion auf seine schriftliche Anfrage vom 16.12.2015 erfolgt.
Nichts davon trifft bei mir zu!
Richtig ist vielmehr: Die Fallmanagerin hat von mir (nach Unfall gelähmt) eine E.-Mail mit einem Attachment (gescannte, unterschriebene Unterlagen als PDF-Dokumente) und dieselben Unterlagen ausgedruckt und unterschrieben, eingeworfen im Briefkasten der Arbeitsagentur (wegen Bauarbeiten kein Zugang zu Mitarbeitern während der Absperrung möglich) in einem Umschlag mit Betreff und BG-Nummer "per Bote" und innerhalb der Widerspruchsfrist erhalten (Zeuge vorhanden). Zudem bestätigte der Chefarzt einer orthopädischen Klinik mir mit seinem fachärztlichen Attest (beigefügt), daß ich aufgrund einer massiv verletzten Wirbelsäule auf Dauer invalide bin und daher auch den fraglichen Meldetermin wegen Bettlägerigkeit nicht wahrnehmen konnte; bei dem verzweifelten Versuch, es auf Krücken trotzdem zu versuchen, stürzte ich jedoch nach wenigen Metern und verletzte mir den rechten Arm sehr schwer. Auch das hat mir der Arzt schriftlich attestiert. Dieses Attest habe ich beigelegt (s. o.).
Dazu meine konkrete Frage: Bleibt mir unter diesen fragwürdigen Umständen (falsche Entscheidungsgrundlage) wirklich nur der übliche, langwierige Klageweg mit der Klageerhebung beim Sozialgericht innerhalb eines Monats, oder ergibt sich nicht schon aus der falschen Entscheidungsgrundlage selbst "ein gravierender Verwaltungsfehler", der das Jobcenter zwingt, den fraglichen Verwaltungsakt wieder zurück zu nehmen? Schließlich habe ich mit einer entsprechenden, schriftlichen und unterschriebenen Stellungnahme hierzu die haltlose Begründung des Mitarbeiters hinterfragt und, aus meiner Sicht, auch schlüssig widerlegt (siehe oben).
Für euere Hilfe und Tips bin ich euch auch wirklich sehr dankbar!
Mit besten Grüßen;
Himmelsstürmer