Widerspruch abgelehnt - auf einer falschen Entscheidungsgrundlage! Soll ich klagen?

  • Hallo, ich (m., 45 J., gehbehindert) bin neu hier :D und habe ein großes Problem :mad: mit dem Jobcenter!

    Könntet Ihr mir bitte in untenstehender Sache möglichst zeitnah mit einem Ratschlag weiter helfen? :confused:

    Zu den Fakten: Ein Sachbearbeiter der Widerspruchsstelle des Jobcenters (Unterschrift ohne Anrede) hat behauptet, daß ich a.) einen Widerspruch gegen eine Sanktion wegen eines angeblichen Meldeversäumnisses (ich war zu dem Zeitpunkt bettlägerig) nur als simpele E.-Mail und b.) ohne Unterschrift an die "Fallmanagerin" gesandt hätte. "Der Urheber der E.-Mail könne nicht identifiziert werden" und er habe mir daher am 16.12.2015 angeblich "eine Anfrage geschickt", in der ich aufgefordert worden sei, "den angeblich nicht unterschriebenen Widerspruch zu verifizieren." Auf dieses Anschreiben hätte ich "nicht reagiert!" Dieses Schreiben habe ich jedoch nie erhalten! Auf dieser (falschen) Entscheidungsgrundlage hat der Sachbearbeiter meinen Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid (3 Monate lang jeden Monat - 10 %!) als "unzulässig" verworfen/abgelehnt! Dieser Ablehnungsbescheid hat mich zum 18.01.2016 erreicht (lag am 18ten Jenner in meinem Briefkasten und trägt das gleiche Datum).

    Seine maßgebliche Begründung der Ablehnung meines Widerspruches:

    - Einen Widerspruch als einfache E.-Mail zu verfassen sei unzulässig.
    - Das Widerspruchsschreiben weise keine Unterschrift auf, sei also unzulässig.
    - Es sei keine Reaktion auf seine schriftliche Anfrage vom 16.12.2015 erfolgt.

    Nichts davon trifft bei mir zu!

    Richtig ist vielmehr: Die Fallmanagerin hat von mir (nach Unfall gelähmt) eine E.-Mail mit einem Attachment (gescannte, unterschriebene Unterlagen als PDF-Dokumente) und dieselben Unterlagen ausgedruckt und unterschrieben, eingeworfen im Briefkasten der Arbeitsagentur (wegen Bauarbeiten kein Zugang zu Mitarbeitern während der Absperrung möglich) in einem Umschlag mit Betreff und BG-Nummer "per Bote" und innerhalb der Widerspruchsfrist erhalten (Zeuge vorhanden). Zudem bestätigte der Chefarzt einer orthopädischen Klinik mir mit seinem fachärztlichen Attest (beigefügt), daß ich aufgrund einer massiv verletzten Wirbelsäule auf Dauer invalide bin und daher auch den fraglichen Meldetermin wegen Bettlägerigkeit nicht wahrnehmen konnte; bei dem verzweifelten Versuch, es auf Krücken trotzdem zu versuchen, stürzte ich jedoch nach wenigen Metern und verletzte mir den rechten Arm sehr schwer. Auch das hat mir der Arzt schriftlich attestiert. Dieses Attest habe ich beigelegt (s. o.).

    Dazu meine konkrete Frage: Bleibt mir unter diesen fragwürdigen Umständen (falsche Entscheidungsgrundlage) wirklich nur der übliche, langwierige Klageweg mit der Klageerhebung beim Sozialgericht innerhalb eines Monats, oder ergibt sich nicht schon aus der falschen Entscheidungsgrundlage selbst "ein gravierender Verwaltungsfehler", der das Jobcenter zwingt, den fraglichen Verwaltungsakt wieder zurück zu nehmen? Schließlich habe ich mit einer entsprechenden, schriftlichen und unterschriebenen Stellungnahme hierzu die haltlose Begründung des Mitarbeiters hinterfragt und, aus meiner Sicht, auch schlüssig widerlegt (siehe oben).

    Für euere Hilfe und Tips bin ich euch auch wirklich sehr dankbar! :)

    Mit besten Grüßen;
    Himmelsstürmer

  • Ich vergaß hinzuzufügen, daß ich aufgrund meiner schweren Gehbehinderung die ganze Zeit über telephonisch und per E.-Mail mit dem Jobcenter in Verbindung stand, um regelmäßig von meiner persönlichen Situation zu berichten. Auf diese Weise habe ich mich mindestens alle 3 Wochen ausführlich zurück gemeldet; persönlich vorsprechen konnte ich nicht, denn ich konnte weder öffentliche Verkehrsmittel erreichen (zu weit weg für mich) noch ein Taxi bezahlen (meine Medikamente sind schon viel zu teuer). Der Kommentar des Sachbearbeiters bezüglich meiner Bitte um eine alternative Fahrgelegenheit zum Meldetermin: "PP - Persönliches Pech! Das Jobcenter ist doch kein Taxiunternehmen!"

    Ein Anhörungsformular zu dem "verpaßten" (persönlichen...) Meldungstermin habe ich auch nicht bekommen!

    Mit besten Grüßen;
    Himmelsstürmer

  • Hallo,

    Zitat

    Schließlich habe ich mit einer entsprechenden, schriftlichen und unterschriebenen Stellungnahme hierzu die haltlose Begründung des Mitarbeiters hinterfragt und, aus meiner Sicht, auch schlüssig widerlegt (siehe oben).

    Nein, das sehe ich nicht so. Du hast per Mail und per Hausbriefkasten etwas versucht, kannst aber beides nicht rechtssicher nachweisen. Im Prinzip steht somit Aussage gegen Aussage.

    Zitat

    wirklich nur der übliche, langwierige Klageweg mit der Klageerhebung beim Sozialgericht innerhalb eines Monats, oder ergibt sich nicht schon aus der falschen Entscheidungsgrundlage selbst "ein gravierender Verwaltungsfehler",

    Naja, der "gravierende Verwalungsfehler" (was immer das sein mag) wird vom Jobcenter ja nicht als solcher angesehen. Somit aber wird der Verwaltungsakt an sich auch nicht aufgehoben werden. Womit nur der Klageweg bleibt.

    Ich rate dringendst zur Inanspruchnahme eines Fachanwaltes für Sozialrecht, um die Erfolgsaussichten einer solchen Klage prüfen zu lassen.

    Gruß!

  • Hallo, Hoppel

    Herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort. Mit "Verwaltungsfehler" meinte ich die Tatsache, daß die Argumente, welche der Sachbearbeiter in der Ablehnung vorbrachte, schlichtweg falsch sind. Zitat:

    "Seine maßgebliche Begründung der Ablehnung meines Widerspruches:

    - Einen Widerspruch als einfache E.-Mail zu verfassen sei unzulässig.
    - Das Widerspruchsschreiben weise keine Unterschrift auf, sei also unzulässig.
    - Es sei keine Reaktion auf seine schriftliche Anfrage vom 16.12.2015 erfolgt.

    Nichts davon trifft bei mir zu!"

    Dies kann ich sicher nachweisen: Die E.-Mail, mit der ich den unterschriebenen Widerspruch und das Attest an die Fallmanagerin geschickt habe, wurde von dieser bestätigt und an die Widerspruchsstelle weiter geleitet. Der komplette Vorgang ist bei meinem Maildienst gespeichert. Der Widerspruch war nicht die E.-Mail selbst, sondern diese hat nur als Übertragungsweg für die zwei unterschriebenen und in PDF konvertierten Originaldokumente gedient. Zur Sicherheit wurden diese unterschriebenen Dokumente in ihrer Papierform per Bote im Briefkasten des JC's in einem beschrifteten Umschlag eingeworfen. Der Bote (ein Bekannter) stellt sich auch als Zeuge zur Verfügung.

    So weit - so gut.

    Mit meinem Anschreiben, welches Du oben angesprochen hast, wollte ich zunächst mal nur eine Stellungnahme des Sachbearbeiters bewirken, da ich die Hoffnung hegte, der JC-Mitarbeiter würde tatsächlich seinen Fehler einräumen und mir die Chance zu einer offiziellen Gegendarstellung einräumen. Eventuell mit der Folge, die Ablehnung zurück zu nehmen. Immerhin hat der JC-Mitarbeiter die Tatsachen völlig verdreht!

    Weißt Du zufällig, ob in diesem Fall vielleicht auch ein Mediator die Klage ersetzen könnte?

    Viele Grüße und Danke nochmals!
    Himmelsstürmer

  • Hallo,

    Zitat

    Mit "Verwaltungsfehler" meinte ich die Tatsache, daß die Argumente, welche der Sachbearbeiter in der Ablehnung vorbrachte, schlichtweg falsch sind.

    Ich habe mal das entscheidende Wort im Zitat fett geschrieben. Es ist DEINE Meinung, aber nicht die des Amtes.

    Zitat

    Die E.-Mail, mit der ich den unterschriebenen Widerspruch und das Attest an die Fallmanagerin geschickt habe, wurde von dieser bestätigt und an die Widerspruchsstelle weiter geleitet. Der komplette Vorgang ist bei meinem Maildienst gespeichert.

    Darum geht es ja nicht. Es geht darum, daß Du nicht als tatsächlicher Urheber identifiziert werden konntest, weil eine solche Mail eben nicht rechtsicher ist. Nach Deiner Logik könnte ich ja sonst auch einfach eine Mail an Dein JC schicken, mich in der Mail als Dich ausgeben und meinetwegen schreiben, daß ich auf weitere Leistungen vom Amt verzichte. Eine solche Mail kann ich binnen 1 Minute fälschen... Es gibt Ausnnahmen: das e-post-System der Post zum Beispiel, wo Du Dich gegenüber der Post einmalig ausweisen mußt und Du dann als identifiziert gilst.

    Zitat

    Zur Sicherheit wurden diese unterschriebenen Dokumente in ihrer Papierform per Bote im Briefkasten des JC's in einem beschrifteten Umschlag eingeworfen. Der Bote (ein Bekannter) stellt sich auch als Zeuge zur Verfügung.

    Ja und? Das Jobcenter wieder sagt, es war nichts im Hausbriefkasten. Wie ich schon geschrieben habe

    Zitat

    Im Prinzip steht somit Aussage gegen Aussage.

    Zitat

    Immerhin hat der JC-Mitarbeiter die Tatsachen völlig verdreht!

    Noch einmal: das ist Deine Ansicht. Das Jobcenter scheint eine ganz andere Meinung zu haben.

    Zitat

    Weißt Du zufällig, ob in diesem Fall vielleicht auch ein Mediator die Klage ersetzen könnte?

    Naja - eine Meditation setzt erst mal eine Freiwilligkeit beider Seiten voraus. Schon allein daran dürfte es scheitern, weil hier beide Seiten einen deutliche Ansicht über den Vorgang haben. Abgesehen davon geht es hier um einen Verwaltungsakt, dem enge Fristen gesetzt sind: ehe Du einen Mediator gefunden hat, der dann erst mal die Bereitschaft des Amtes zu einem solchen Verfahren auslosten muß, dürften sämtliche Klagefristen längst vorbei sein.

    Es kann natürlich sein, daß das Sozialgericht den Fall an einen Mediator verweist - dann sieht die Lage natürlich ganz anders aus, da dann die Frewilligkeit beider Parteien nicht mehr Voraussetzung wäre.

    Was ich sagen will: um die Klage wirst Du kaum herumkommen.

    Gruß!

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