Rückforderung!

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich habe ein riesiges Problem!

    Seit ein paar Jahren war ich selbstständig undbezog ergänzend Hartz 4.

    Ich bekam einen stark verminderten Satz, da meist Einnahmen vorhanden waren. Am Ende des Bewilligungszeitraumes habe ich dann zusammmen mit dem Weiterbewilligungsantrag eine G+V mit entsprechenden Belegen geschickt.
    Das hat immer gut funktioniert.

    jetzt habe ich (seit 1. Januar) die Selbstständigkeit aufgegeben, bzw. sehe zur Zeit keine Möglichkeit damit Geld zu verdienen und bewerbe mich wieder.

    Meinem Sachbearbeiter habe ich das entsprchend erklärt.
    Allerdings hatte er diesmal wohl zu viel Arbeit, so dass meine Abrechnung statt bereits Anfang Dezember erst jetzt gemacht wurde.

    Und jetzt die Überraschung: Es kamen mehrere Briefe - für Juni 2015 sollen ein paar Euro nachbezahlt werden.
    Für Juni bis November der selbe Betrag (2 Bescheide die sich eigentlich widersprechen)

    Heute kam ein weiteres Schreiben; plötzlich soll ich alles, was ich in dem Zeitraum bekommen habe zurückzahlen! Keine Begründung! " Also sämtliche Leistungen von Juni - November!
    s wird nur estgestellt, dass jetzt über den endgültigen Leistungsanspruch entschieden werden konnte und ich einen geringeren Anspruch hätte.
    Dann werden alle Zahlungen in dem Zeitraum aufgezählt, summiert und gesagt, dass ich das zurückzahlen soll!

    Meine Einnahmen waren in dem Zeitraum so gering und monateweise sogar 0, dass ich eigentlich noch einiges bekommen müsste!

    Ich versteh das nicht! Ich hab zwar die Hoffnung, dass da ein Fehler passiert ist, aber wenn nicht, weiss ich nicht was ich machen soll! Ich müsste wohl Privatinsolvenz anmelden!

    Sorry Leute, aber ich könnte heulen und vor Montag kann ich das nicht klären!

    Kann mir jemand was dazu sagen?

    Grüße

    Trianon

  • Hallo,

    da keiner hier die Berechnungen kennt, kann Dir auch niemand sagen, was da los ist und ob die Rückforderung berechtigt oder nicht berechtigt sind.

    Zitat

    Ich müsste wohl Privatinsolvenz anmelden!

    Diese bewahrt Dich aber nicht vor den Rückforderungen des Amtes.

    Gruß!

  • Mache doch erst einmal die EKS, zumindest für dich selbst. Dann siehst du, ob die Rückforderung des JC berechtigt ist.
    Ich bezweifle stark, dass die berechtigt ist. Wenn ja, dann musst du das eben in ganz kleinen Raten zurückzahlen.
    Als Einzelperson kannst du Privatinsolvenz anmelden, du musst aber nicht. Solange nur die "Schulden" beim JC bestehen würde ich das nicht machen. Eine Privatinsolvenz will sehr, sehr gut überlegt sein. Dass möglicherweise / wahrscheinlich irgendwann die Schulden verschwinden ist nicht der einzige Gesichtspunkt dabei.

    Vom wirklichen Tacitus: Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen.

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