Erstausstattung für Wohnungseinrichtung - Kredit und Darlehen vom Jobcenter

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe Fragen zur Erstausstattung, Kredit und einem Darlehen vom Jobcenter.
    Vorab:
    Mein Antrag auf Erstausstattung wurde abgelehnt. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Text:


    ❶ ERSTAUSSTATTUNG § 24 SGB II

    Zu meiner Person:
    29 Jahre alt.
    Ledig.

    Erst mit meinen 29 Jahren habe ich zum ersten Mal in meinem Leben Leistungen für ALG II beantragt (Dez. 2015).
    Zwei Jahre zuvor habe ich mich zum Ersten Mal in meinem Leben Arbeitslos gemeldet und ALG I bezogen. Habe direkt eine geförderte kaufmännische Umschulung begonnen, die ich jetzt zwei Jahre später abgeschlossen habe.
    Ich möchte mit diesen Zeilen auf meine Finanzen der letzten Jahre aufmerksam machen und erklären warum ich eine Erstausstattung beim Jobcenter beantragt habe.
    Wie schon erwähnt, war ich bis vor zwei Jahren noch nie arbeitssuchend gemeldet. Während meiner beruflichen Laufbahn war ich viele Male ohne Arbeit also nicht erwerbsfähig (Grund: Arbeitgeber waren Zeitarbeitsfirmen). Trotzdem habe ich nie Leistungen bezogen, sondern von meinem Ersparten gelebt und mir selbst Arbeit gesucht. Während dieser Zeit habe ich bei meinem älteren Bruder als Gast gelebt (kein Mietvertrag/kein eigenes Zimmer/nur Schalfcouch im Wohnzimmer und etwas Platz in seinem Kleiderschrank für meine Kleidung). Während dieser Zeit viel es mir schwer ein Finanzpolster auzufbauen, um einen Führerschein zu machen. Randnotiz [Übrigens bin ich sparsam, lebe minimalitisch (nutze nur Dinge, die ich wirklich brauche), rauche nicht, trinke nicht, mache Sport].
    Ich lebte bis jetzt in keiner eigenen Wohnung, für die ich Miete zahlen musste. Mein Bruder hatte eine eigene möblierte Wohnung. Das Mobiliar war sein Eigentum. Ich zog zu meinem Bruder und lebte als Gast bei ihm. Mein Bruder kündigte die Wohnung und ich musste ausziehen. Die jetzige Wohnung (seit Dez. 2015) ist meine erste eigene Wohnung und ich besitze keinen eigenen Hausrat, weil das Mobiliar von meinem Bruder, das sein Eigentum ist, in seinem Besitz verblieb.
    Evtl. ist erwähnenswert, dass meine Eltern selbst ALG II Empfänger sind.

    Übersicht meiner Wohnsitze:
    1. Wohnsitz: Eltern zusammen gelebt
    2. Wohnsitz: Eltern zusammen gelebt
    3. Wohnsitz: Bruder zusammen gelebt
    4. Wohnsitz: erste eigene Wohnung


    Jetzt zum Jobcenter.
    Wie gesagt, hat das Jobcenter die Beihilfe abgelehnt. Nach zwei Schreiben von mir habe ich zwei Antworten vom Jobcenter erhalten. Das Jobcenter argumentiert wie folgt:

    (1. Schreiben)
    „Gemäß $ 24 Absatz 3 SGB II können Leistungen für Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte als Beihilfe erbracht werden, soweit diese nicht von den Regelleistungen im Sinne des $ 20 SGB II erfasst sind.

    Dies gilt bei erstmaligen Auszug.
    Da dies bei Ihnen nicht zutrifft, kann diese Vorschrift bei Ihnen keine Anwendung finden.

    Auch nach den aktuellen Richtlinien des Kreises Euskirchen kann keine Beihilfe gewährt werden.“


    (2. Schreiben)
    „Außerdem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass eine Erstaustattung nur bei erstmaligem Auszug u.a. aus dem elterlichen Haushalt und in Sonderfällen (bei Obdachlosigkeit, Trennung vom Partner und Neugründung nach Gefängnisaufenthalt) als Beihilfe bewilligt werden kann.

    Da Sie bisher schon unter folgenden Adressen gewohnt haben:

    1. Straße X, 12345 Ort
    2. Straße X, 12345 Ort
    3. Straße X, 12345 Ort
    4. Straße X, 12345 Ort

    Kann man nicht mehr von einem Auszug aus dem elterlichen Haushalt ausgehen. Ebenso waren Sie bisher nicht obdachlos, haben eine Ehetrennung hinter sich oder einen Gefängnisaufenthalt.

    Sollten Sie nun doch noch einen Darlehensantrag stellen wollen, reichen Sie Diesen bitte schriftlich ein. Ebenso zur Prüfung eines Darlehensantrag werden dann folgende Unterlagen benötigt:

    - Kopie 2 Kreditablehnungen von Banken
    - Nachweis, dass keine Ratenzahlungen für Möbel möglich sind

    Es muss ein unabweisbarer Bedarf nachgewiesen werden.“


    Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass persönlich der Antrag am 1. Dezember 2015 zusammen mit dem Antrag auf ALG II gestellt wurde. Eine Erläuterung zu meine Notlage habe ich in einer Niederschrift zum Antrag beigelegt.

    Die Sachbearbeiterin hätte mir den Antrag sofort im Büro ablehnen können. Hat Sie nicht sondern zwei Personen vom Bedarffeststellungsdienst am 12. Dezember 2015 zugesendet, die den Bedarf festgestellt haben und mir mündlich versichert, dass der Antrag in spätestens zwei Wochen bearbeitet sind wird.

    Es kam keine Antwort. Am 15. Januar 2016 habe ich an das Jobcenter geschrieben. Mit Fristsetzung. Es kam ein Ablehnungsbescheid.

    Meine Wohnung steht seit zwei Monaten leer.


    ❷ Kredit, Darlehen

    Wenn ich einen Kredit von einer Bank (oder Onlineanbieter) erhalte, wie wird das Jobcenter in finanziller Sicht auf diesen Vermögenszuwachs reagieren und gegebenfalls welche Schritte einleiten?

    Zu den Punkten:
    - Kopie 2 Kreditablehnungen von Banken
    - Nachweis, dass keine Ratenzahlungen für Möbel möglich sind

    Dürfen Punkt 1 auch zwei Onlineanbieter sein?
    Wie gehe ich bei Punkt 2 vor?
    Sind diese Forderungen vom Jobcenter korrekt?
    Wie viel darf beim Darlehen fordern?


    Welche Erfolgschance sehen Sie für meine Situation in Bezug auf § 24 SGB II?
    Eilantrag beim Sozialamt?
    Wie würden sie vorgehen? Was raten Sie mir?


    Zudem gefällt mir nicht, dass neben meiner Sachbearbeiterin andere Personen mir schriftliche Antworten senden, wo kein Name angegeben ist. Ich weiß nicht, wer für das Schreiben verantwortlich ist. Nur eine unleserliche Unterschrift, aus dem kein erkennbarer Buchstabe hervorgeht. Und nur die Teamnummer (bei Mein Zeichen).
    Ist so ein Inkognitoschreiben vom Jobcenter rechtens?
    Gibt es gegen ein Inkognitoschreiben einen Gesetz?


    Ich möchte friedlich leben, lieben und bin Bereit für die Rechte, die einem Menschen zustehen, zu kämpfen.

    Ich bedanke mich vorab für Ihr kolligiales Interesse und Ihre wertvolle Meinung.

    PS
    Sie dürfen mich gerne duzen!

  • Hallo,

    Zitat

    Wenn ich einen Kredit von einer Bank (oder Onlineanbieter) erhalte, wie wird das Jobcenter in finanziller Sicht auf diesen Vermögenszuwachs reagieren und gegebenfalls welche Schritte einleiten?

    Du wirst als ALG-II-Empfänger von einer seriösen Bank i.d.R. keinen Kredit erhalten, weil Du 1. nicht ind er Lage bist, Tilgungsraten zu zahlen und 2. auch Dein Einkommen nicht zu pfänden ist. Mithin hast Du keinerlei Sicherheiten, weswegen sich Deine Frage auch erübrigt.

    Zitat

    Dürfen Punkt 1 auch zwei Onlineanbieter sein?

    Normalerweise nein. Aber das muß das Amt vor Ort klären.

    Zitat

    Nachweis, dass keine Ratenzahlungen für Möbel möglich sind

    Hier gilt das gleiche wie bei den reinen Darlehen. Lass Dir das entsprechend vom Anbieter bestätigen, wobei hier durchaus auch Online-Anbieter in Deutschland möglich sind.

    Zitat

    Welche Erfolgschance sehen Sie für meine Situation in Bezug auf § 24 SGB II?

    Keine. Es ist nicht Dein Erstauszug bei den Eltern und auch die anderen Ausnahmegründe treffen nicht auf Dich zu.

    Zitat

    Zudem gefällt mir nicht, dass neben meiner Sachbearbeiterin andere Personen mir schriftliche Antworten senden, wo kein Name angegeben ist.

    Mir gefällt auch vieles nicht. Im übrigen geben Dir keine "anderen Perosnen" irgendeine Auskunft, sondern das Amt. Jeder dieser "anderen Personen" spricht also ausschlißlich für das Amt und nicht für sich.

    Zitat

    Ist so ein Inkognitoschreiben vom Jobcenter rechtens?

    "Inkognito" wäre es, wenn aus dem Schreiben nicht erichtlich wäre, welches Amt das Schreiben schickt.

    Gruß!

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