Hallo Zusammen,
bin neu, und schon komme ich mit Fragen
ich habe erfahren, durch Eigenrecherche NATÜRLICH , weil RTL Helena Fürst - Harz IV Tante, derweil im Dschungelcamp anderweitig beschäftigt ist, als die Leute zu ver... , das dass Jobcenter auch die Kosten für Nachzahlungen bei Heizkosten übernehmen muss.
Nun zeigt mir die Erfahrung im Umgang mit Behörden, das diese "beindruckt sind, wenn man seine §§ kennt.
Ich will es nähmlich gar nicht erst zum Widerspruchsverfahren kommen lassen.
Kennt jemand den entsprechen §, mit denen ich den gleich schon mal klar machen kann, das ich auf Augenhöhe agiere. Spich gleich schreiben kann: Gemäß § XYZ stelle ich Antrag zur Übernahme meiner Heizkosten Nachzahlung in Höhe von X € !
Und was ist, wenn der Anbieter das Guthaben einkassiert hat, es ist aber noch nicht alles bezahlt (ch bekomme das Geld für Heizkosten aufs Konto Überwiesen) und kann ich die Gesamtsumme also Einkassiertes Guthaben + noch zu Zahlendes Geld beim Jobcenter einfordern ?
danke
der harzheini