Richtet sich der Anspruch nach dem Datum des Gehaltseingangs?

  • Hallöchen, ich bin neu hier im Forum, aber ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
    Meine Freundin hat ihre Arbeitsstelle verloren und hat nun einen Antrag auf ALG2 gestellt.
    Sie ist bis Februar 2016 beschäftigt und ab nächsten Monat dann arbeitslos.
    Die Mitarbeiterin im Jobcenter stellte dann fest, dass ihr Gehalt für Januar ja am 01.02. auf ihrem Konto eingegangen ist und dass, wenn das Gehalt für Februar auch am 1.3. eingeht, sie keinerlei Ansprüche für März hat.
    Arbeitet die Bank hingegen schneller und das Geld geht schon am 29.02 ein, kriegt sie ALG2 bereits im März.
    Sie sagte, dass sei so ganz offiziell und da gäbe es auch schon Gerichtsurteile zu.
    Ich kann mir aber irgendwie nicht vorstellen, dass sich die Ansprüche lediglich danach richten, bei welcher Bank man ist?
    Ihre Kollegen, die ein Konto bei der Sparkasse haben, erhielten ihr Gehalt beispielsweise immer einen Tag früher.


    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

    Liebe Grüße, Christian

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