Rückwirkende Erstattung Nachhilfe

  • Hallo,

    wir beziehen seit Mai 2015 ALGII. Es ist nicht ausgeschlossen, daß von uns vergessen worden ist, ein Kreuz bei dem Antrag bei "Übernahme der Förderung o.ä." zu setzen. Das wird noch seperat geprüft. Gibt es trotzdem einen Rechtsanspruch rückwirkend für das Jahr 2015 (Mai-Dez.) die Beträge erstattet zu bekommen?

    MfG

    H.W.

  • Hallo,

    es sind nur im laufenden Bewilligungszeitraum rückwirkende Leistungen möglich. Hat Dein aktueller ALG-II-Bescheid den Bewilligungszeitraum z.B. vom 01.01.1916 bis 30.06.2016, kannst Du auch nur bis 01.01.2016 rückwirkend Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen.

    Gruß!

  • Jetzt geht es mittlerweile gar nicht mehr um Kreuz ja oder nein, sondern um die Aussage"Die Förderung hat zuvor schon bestanden". Dann würde eine Übernahme durch die ALG2-Stelle nicht möglich sein, sagen die jedenfalls. Stimmt das?

  • Hallo,

    das dürfte dann richtig sein. Ein Anspruch besteht nur, wenn die Versetzung in die nächste Klassenstufe gefährdet ist und eine Verbesserung nur mit Hilfe einer Nachhilfe kurzfristig erreicht werden kann. Wenn die Nachhilfe schon länger besteht, dürften die Voraussetzungen nicht erfüllt sein.

    Gruß!

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