Hallo,
wir beziehen seit Mai 2015 ALGII. Es ist nicht ausgeschlossen, daß von uns vergessen worden ist, ein Kreuz bei dem Antrag bei "Übernahme der Förderung o.ä." zu setzen. Das wird noch seperat geprüft. Gibt es trotzdem einen Rechtsanspruch rückwirkend für das Jahr 2015 (Mai-Dez.) die Beträge erstattet zu bekommen?
MfG
H.W.