Verlust Selbständigkeit - Anrechnung nächster Bewilligungszeitraum?

  • Hallo,

    wie sieht das rechtlich bitte aus, wenn wir in diesem Bewilligungszeitraum mit unserer gewerblichen Tätigkeit Verlust machen (ca. 1.000 €).

    Können wir diesen Verlust auf den Gewinn des nächsten Bewilligungszeitraums anrechnen oder haben wir da einfach Pech gehabt?

    herzliche Grüße

    Danjela

  • Zuflussprinzip (Zeitpunkt der Zahlung): Das kann man nur in dem Bewilligungszeitraum geltend machen.
    Vielleicht lassen sich Zahlungen oder Einnahmen von einem Zeitraum in den anderen verschieben.

    Vom wirklichen Tacitus: Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen.

  • Hallo tacitus, habe Deine Antwort erst jetzt entdeckt - Danke dafür!

    Ja, es scheint wohl so zu sein, dass das nicht anders geht...

    schriftliche Antwort JC:

    Verluste aus dem jetzigen Bewilligungszeitraum könne nicht mit Gewinnen aus einem anderen Bewilligungszeitraum verrechnet werden. Verluste bedeuten im Jobcenter, dass kein Gewinn erzielt wurde, sprich keine Einnahmen auf Ihre Leistungen angerechnet werden. Wenn Sie also im Bewilligungszeitraum 09/15 – 02/16 einen Verlust v. 600,00 Euro erzielt haben, wäre es wie wenn Sie keine Einnahmen aus Ihrer Selbständigkeit erzielt hätten. Da in der Prognose mit 0,01 Euro Gewinn geschätzt wurde, ergäben sich keine Änderungen. Wenn Sie nun im nächsten Bewilligungszeitraum 600,00 Euro Gewinn erzielen würden, wäre das die Grundlage Ihrer Einkünfte in diesem Zeitraum.

    Man würde nicht sagen: „ok, da Sie im letzten Zeitraum 600,00 Euro Verlust erzielt haben und im jetzigen 600,00 Euro Gewinn gehen wir von keinem Gewinn/ Verlust aus.“

    Aber da unsere Einnahmen wohl so steigen werden, dass wir aus dem Leistungsbezug uns verabschieden können, ist es nicht mehr so wichtig.

    Vielen Dank und alles Liebe - Danjela

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!