Hausgaltsgemeinschaft/Erwerbslose Mutter + Berufstätiges Kind

  • Hallo Zusammen!

    Mir wurde meine Wohnung gekündigt und jetzt müsste ich zu meiner Mutter ziehen - Sie ist erwerbslos und erhält ALG 2.

    Nun ist es ja so, dass man aus der Bedarfsgemeinschaft herausfällt, wenn man seinen Lebensunterhalt selbst decken kann und das Jobcenter jedoch die Mietzahlung halbiert; d.h. ich muss mich zur Hälfte an den Mietkosten beteiligen; eine Unterhaltspflicht besteht jedoch nicht, oder?

    Bin 22 Jahre alt und verdiene 2700 Brutto, die Warmmiete der Wohnuing beträgt 550,00 €.

    Sind meine Annahmen soweit korrekt? Wie kann man es dem Jobcenter am Besten klarmachen, dass eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt? Ist man als Kind definitiv nicht unterhaltspflichtig oder gibt es eine Einkommenshöchstgrenze ab der man unterhaltspflichtig wird?

    Freue mich über fachkundige Antworten und sage schonmal danke :)

  • Hallo,

    Zitat

    Wie kann man es dem Jobcenter am Besten klarmachen, dass eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt?

    Und was soll das bringen?

    Zitat

    eine Unterhaltspflicht besteht jedoch nicht, oder?

    Ich zitiere mal aus § 9 SGB II:

    Zitat

    Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

    Bei 2700 € Bruttoeinkommen dürfte diese Erwartung vorhanden sein. Prinzipiell kann diese Regelvermutung widerlegt werden, was aber recht schwer sein dürfte.

    Gruß!

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