Hallo,
ich beginne bei einer neuen Stelle voraussichtlich zum 01.04. oder 01.05.2016.
Da ich eigentlich Mitte April starten sollte, dies das Prüfungsamt meiner FH aber nicht genehmigt (Berufsanerkennungsjahr) muss ich zu einem anderen Zeitpunkt beginnen.
Nun habe ich noch einen Nebnjob, heißt ich könnte die Miete für April noch bezahlen, hätte sonst aber nichts.
Das wäre für 1 bzw. 2 Monate der Fall, je nachdem wann ich nun beginne.
Da nun alles relativ fix gehen muss, würde ich gern wissen was für einen Antrag ich überhaupt stellen soll um für den folgenden Monat eine Grundsicherung zu erhalten?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Moo