Hallo liebe Forumsmitglieder,
es geht um ungerechtfertigte Unangemessenheit bzgl. unseres Wohnraumes. Mein Mann hat einen Schwerbehindertenausweis seit Juni 2012 u.a. mit dem Merkzeichen G. Zudem besteht die Pflegestufe1. Ferner läuft mein Mann ausschließlich mit Rollator. Nach Ausstellung des Ausweises, zahlte man uns korrekterweise den üblichen Mehrbedarf, auch 3 Monate rückwirkend. Man reitet aber seit Jahren auf unserem Wohnraum rum, der 138qm beträgt. Wir sind 6 Personen und bekommen dadurch 141 Euro zu wenig Regelleistung. Jetzt konnte ich durch Zufall in Erfahrung bringen, dass uns durch die Schwerbehinderung ca.15 qm mehr zustehen. Man zieht die Bearbeitung in die Länge mit dem Argument, man müsse erst in die Statuten schauen, da es auch weniger qm sein könnten(wir sind hier eine Kommune) Wie dem auch sei, selbst nur 10qm würde unserer Unangemessenheit auch positiv zu Gute kommen. Kernfrage nun: muss das Jobcenter rückwirkend bis 2012 die Unterkunftskosten die uns fehlten nachzahlen, denn wir haben ja erwiesenermaßen fast 4 Jahre zu wenig KDU bekommen. Die Schwerbehinderung ist ja dort bekannt, und Mehrbedarf funktioniert ja auch. Oder sind wir die Verlierer weil wir es schlichtweg mit den qm nicht wussten????? Ferner finde ich nicht heraus, wie überhaupt KDU bemessen werden
Vielen Dank schon mal für rege Antworten
es grüßt Toacamo