Hallo liebe Forumteilnehmer
Ich hab eine Frage zum Thema "Bedarfsgemeinschaft"
Seit Jahren lebe ich in ausser europäischen Ausland und bin auch nicht mehr in meinem ehemaligen Wohnort in Deutschland gemeldet.
Nun muss ich aus persönlichen Gründen zurück.
Da ich nicht über ausreichend Geldmittel verfüge muss ich Leistungen vom Amt in Anspruch nehmen.
Mein Gedanke war das ich mich zuerst bei meiner Tochter anmelde um dann Wohnung und andere Leistungen zu beantragen.
Leider hat meine Tochter durch den tragischen Tod ihres Mannes selbst Leistungen beantragen müssen.
Da ich mich nur sehr kurz dort anmelden würde, um den Antrag einzureichen und ne Zusage fuer die Wohnung bekommen, wäre es nur temporär.
Nun meinte meine Tochter, das dann alles als Bedarfsgemeinschaft gesehen werden würde.
Ist dem so oder wie könnte man das Problem lösen?
Natürlich würde ich beim Amt sagen das ich dort nur sehr kurz wohne würde
es würde mich freuen wenn ich hilfreiche antworten bekommen könnte
vielen dank
siggi