Krankenversicherung nach Ablehnung ALG II

  • Guten Morgen zusammen,

    ich schreibe im Auftrag meiner Freundin: kurze Randdaten- sie kommt aus Litauen , war 9 Monate in der Schweiz tätig mit Wohnsitz D, also auch Steuern etc. hier bezahlt.
    Jetzt wurde sie gefeuert, und aufgrund der 9 Monate kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1- und jetzt nachdem ich sie ja in den Augen des Amtes unterstütz weil sie bei mir wohnt und kein Geld hat zum zahlen für irgendetwas ,haben wir jetzt eine Bedarfsgemeinschaft und ich trage für sie.
    Ist ja alles schön und gut, kann ich übergangsweise ja auch tragen, jetzt aber meine Frage, sie hatte vorher eine Auslandskrankenversicherung die Deckt aber nur dringend akute Erkrankungen und ist immer mit viel Aufwand verbunden, besteht die Möglichkeit sie bei der AOK zu versichern und Unterstützung dafür zu bekommen?
    Dass sie gesundheitlich wenigstens abgesichert ist, ich mein in D besteht doch eine Versicherungspflicht und man kann doch nicht von mir erwarten, dass ich Krankenversicherungsbeiträge noch zusätzlich von ihr trage.

    Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort, da die situation im Moment echt sch***e ist ....

    Im Vorraus Danke für eure Zeit und ein schönes Wochende

    Gruss
    Yannick T.

  • Hallo,

    Zitat

    war 9 Monate in der Schweiz tätig mit Wohnsitz D, also auch Steuern etc. hier bezahlt.

    Wie das? Wenn Sie in der Schweiz arbeiten war, hat sie wohl eher in der Schweiz die entsprechenden Lohnsteuern und SV-Beiträge geleistet...

    Zitat

    besteht die Möglichkeit sie bei der AOK zu versichern

    Nennt sich freiwillige Versicherung.

    Zitat

    und Unterstützung dafür zu bekommen

    Sofern kein Anspruch auf ALG II oder eine andere Grundsicherungsleistung besteht - nein.

    Gruß!

  • hi

    danke erstmal für die Antwort,

    sie war Grenzgängerin, d.h. Doppeltbesteuert, und die schweizer Quellsteuer kriegt man zurück von der Einkommenssteuer in Deutschland, also zahlt man nur Altersvorsorge etc. in der Schweiz.

    das ist eben das was ich nicht auf mir sitzen lassen will. Es kann doch nicht sein, dass sie gearbeitet hat, Steuern gezahlt aber wirklich 0 Hilfe kriegt. Diese Zweckgemeinschaft oder wie man das nennt..
    Warum Freiwilligenversicherung? In D herrscht doch Versicherungspflicht oder nicht? ausser man lässt sich freistellen. Da sie aber kein Einkommen hat , wird dann von mir erwartet das ich es zahl? o.O

  • Hallo,

    Zitat


    Warum Freiwilligenversicherung? In D herrscht doch Versicherungspflicht oder nicht?

    Es herrscht eine KV-Pflicht. Was die freiwillige KV betrifft, hatte ich mich geirrt - sorry. Es gibt zwar diese Art von Versicherung, aber nur für bestimmte Personengruppen wie Beamte oder im Zusammenhang mit einer Familienversicherung.

    Insofern ist also der Beitritt in eine (vorzugsweise gesetzlichen) KV geboten.

    Zitat

    Es kann doch nicht sein, dass sie gearbeitet hat, Steuern gezahlt aber wirklich 0 Hilfe kriegt

    Naja - das hat eigentlich wenig mit Steuern zu tun Offensichtlich seid Ihr ein Paar und ebenso offensichtlich kommst Du für Deine Freundin wirtschaftlich auf. Dementsprechend wurde Dein Einkommen mit berücksichtigt und es wird davon ausgegangen, daß Du für sie finanziell einstehst und somit kein Anspruch auf ALG II besteht. Alles andere wäre ja auch uziemlich unsinnig: dann könnte es theoretisch ja auch dazu kommen, daß der Partner meinetwegen 4000 € netto im Monat bekommt und die Freundin dennoch ALG II bezieht.

    Insofern wirst Du Dich wohl damit abfinden müssen, auch in Sachen KV für Deine Freundin aufkommen zu müssen.

    Gruß!

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