Der 2 fache Kindsvater verdient zw. 1000 und 1200 (je nach Monat mit Überstunden und Schichten). Meistens aber unter der sogenannten Pfändungsfreigrenze.
Die alleinerziehende Mutter bezieht Alg II.
Nun erreicht er ja nicht immer den Pfändungsbetrag für Unterhalt.
Er möchte aber keine Schulden machen, weil die Mutter UV beantragen müsste. (Unterhaltsvorschuß)
Er ist bereit, obwohl es schwer ist, die Summe von den UV von 145 € pro Kind zu zahlen, trotz teilweise geringem Einkommen.
Frage: Ist es möglich, beim Antrag ALg II anzugeben dass er den Mindestbeitrag zahlt?
Muss beim Jugendamt trotzdem ein Antrag gestellt werden?
Kann man das überhaupt ohne monatliche Zettelwirtschaft regeln, oder können die irgendwie auch nen Durchnitt errechnen?
Ui ich sach ja, kompliziert. :confused: