Kleine Frage zur Berechnung von ALG II

  • Hallo,

    das bedeutet, daß der Rechner einen Gesamtanspruch von 227,50 € sieht - inkusive der Kosten der Unterkunft. Insofern ist Deine Ausssage "zuzüglich der vom Amt gezahlten Miete" etwas irritierend - zumindest nach diesem Rechnergebnis würdest Du dann eigentlich zuviel gezahlt bekommen.

    Gruß!

  • Also folgendes:

    Ich bekomme vom ALG1 880,00€ und meine Frau bekommt Elterngeld und Kindergeld zusammen 558,50 unsere Miete beträgt ohne Gas 460,00.
    Das Amt sagt uns nun das uns nur 227,00 Euro zustehen.

    Gruß
    Daniel

  • Wir haben 2 Kinder eines 2 Jahre das andere 7en Monate.
    Heisst das das Amt zahlt die Miete und wir bekommen zusätzlich noch ca.347 € ?
    Oder heisst das das wir noch die restdifferenz zu den 460 € zahlen müssen.


    Gruß
    Daniel

  • Hallo,

    dann reduziert sich der ALG II-Anspruch auf 304,75 €, in dieser Summe ist die Miete bereits enthalten. Das heißt, von Deinem ALG I, dem Eltern- und Kindergeld sowie dem ALG II mußt Du Deine Miete zahlen.

    Die Reduzierung ergibt sich daraus, daß Deine Frau offensichtlich nur den Mindestbetrag beim Elterngeld plus Geschwisterbonus bekommt. Dieser Mindestbetrag wird mit angerechnet. Bei der ersten Summe bin ich ja noch von 1 Kind ausgegangen, womit das Elterngeld bei dieser Berechnung oberhalb der 300 € Mindestbetrag lag - hier wird dann das Elterngeld anders angerechnet.

    Gruß!

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