Hallo ich mal einen Anhang bei gepackt.
Heisst das das uns die 227,00 noch zuzüglich der vom Amt gezahlten Miete zustehen ?
http://www.pic-upload.de/view-30251773/…e_Bild.jpg.html
Gruß aus Minden
Daniel und Nicole
Hallo ich mal einen Anhang bei gepackt.
Heisst das das uns die 227,00 noch zuzüglich der vom Amt gezahlten Miete zustehen ?
http://www.pic-upload.de/view-30251773/…e_Bild.jpg.html
Gruß aus Minden
Daniel und Nicole
Hallo,
das bedeutet, daß der Rechner einen Gesamtanspruch von 227,50 € sieht - inkusive der Kosten der Unterkunft. Insofern ist Deine Ausssage "zuzüglich der vom Amt gezahlten Miete" etwas irritierend - zumindest nach diesem Rechnergebnis würdest Du dann eigentlich zuviel gezahlt bekommen.
Gruß!
Also folgendes:
Ich bekomme vom ALG1 880,00€ und meine Frau bekommt Elterngeld und Kindergeld zusammen 558,50 unsere Miete beträgt ohne Gas 460,00.
Das Amt sagt uns nun das uns nur 227,00 Euro zustehen.
Gruß
Daniel
Hallo,
sofern es sich um ein Kind handelt und dieses unter 6 Jahre, würden Euch nach Deinen Angaben 347 € ALG II gezahlt werden.
Gruß!
Wir haben 2 Kinder eines 2 Jahre das andere 7en Monate.
Heisst das das Amt zahlt die Miete und wir bekommen zusätzlich noch ca.347 € ?
Oder heisst das das wir noch die restdifferenz zu den 460 € zahlen müssen.
Gruß
Daniel
Hallo,
dann reduziert sich der ALG II-Anspruch auf 304,75 €, in dieser Summe ist die Miete bereits enthalten. Das heißt, von Deinem ALG I, dem Eltern- und Kindergeld sowie dem ALG II mußt Du Deine Miete zahlen.
Die Reduzierung ergibt sich daraus, daß Deine Frau offensichtlich nur den Mindestbetrag beim Elterngeld plus Geschwisterbonus bekommt. Dieser Mindestbetrag wird mit angerechnet. Bei der ersten Summe bin ich ja noch von 1 Kind ausgegangen, womit das Elterngeld bei dieser Berechnung oberhalb der 300 € Mindestbetrag lag - hier wird dann das Elterngeld anders angerechnet.
Gruß!
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