Vermögen des Kindes und Abfindung?

  • Hallo Zusammen, ich bin ganz neu hier und habe direkt eine Frage: da ich nun leider alleinerziehend bin, muss ich ALG 2 beantragen. Nun bekomme ich zum 01.05.16 eine Abfindung meines ehemaligen AG in Höhe von 3.500 € brutto. Macht es Sinn, den Antrag auf ALG 2 erst zu stellen, wenn die Abfindung da ist? Oder wird diese eh mit eingerechnet?
    Mein Sohn ist knapp 2 Jahre und hat über seinen Papa ein Depot angelegt, auf dem aktuell ca. 1500€ sind. Wird dieses Geld auch mit angerechnet oder kann der Papa das weiterlaufen lassen?
    Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Schon mal vielen Dank!
    LG Steffi

  • Hallo,

    1. die Abfindung wird als Einkommen angerechnet, wenn diese nach Antragstellung fließt (Zufluß-Prinzip).Insofern wäre tatsächlich zu überlegen, erst frühenstens einen Monat nach Eingang der Abfindung einen ALG-II-Antrag zu stellen.

    2. Das Kind hat einen Freibetrag von 3.100 €.

    Gruß!

  • Hallo, vielen Dank für die Antwort! Dieser Fond von meinem Sohn läuft ja über den Papa und nicht mich. Ist das relevant? Macht es Sinn, diesen umzuschreiben o.ä.? LG Steffi

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