Aufstockung in dritter Ausbildung

  • Hallo ihr lieben,

    tut mir vorab leid, wenn es das schon irgendwo gab, ich habe allerdings nichts gefunden, was auf mich passt.

    Also... Ich bin 21 Jahre (ab Juni 22) und befinde mich derzeit in meiner dritten Ausbildung. Die erste Ausbildung zur Hotelfachfrau musste ich aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Die zweite zur Rechtsanwaltsfachangestellten habe ich letzten Sommer erfolgreich abgeschlossen. Ich war ca 2 Monate fest angestellt, habe mich aber dazu entschlossen noch eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement zu beginnen, mit dem Hintergrund, später mehr Möglichkeiten zu haben mich beruflich weiterbilden zu lassen und zu entfalten. Zudem habe ich mehr Einsatzmöglichkeiten. Ich hab mir also schon was dabei gedacht, mache diese Ausbildung um später im Berufsleben erfolgreicher zu sein und möchte meinem Traum "Wo sehen Sie sich in 10 Jahren?" nachgehen. Vor 3 Jahren bin ich mit meinem Exfreund zusammen gezogen und bekam dann auch BAB. In der jetzigen Ausbildung habe ich keinen Anspruch mehr auf BAB, also habe ich Wohngeld beantragt. Zu meinem Bedauern hat mich mein Exfreund dann zwei Tage nach Ausbildungsbeginn letztes Jahr verlassen, sodass ich mir eine eigene Wohnung gesucht habe. Ihr könnt euch vorstellen, dass man in der Ausbildung wenig Geld hat. Also habe ich für die neue Wohnung auch nochmal Wohngeld beantragt. Dieses wurde auch bewilligt, jedoch nur bis diesen Sommer, also ca. ein dreiviertel Jahr (November bis Juni). Ich vermute, dass ich dann ab dem zweiten Lehrjahr keinen Anspruch mehr habe, weil ich "zu viel" verdiene... Zu meiner Mutter zurück ziehen geht auch nicht, da diese durch meinen Auszug damals auch umgezogen ist und dort kein Platz ist für mich.

    Meine Mutter meinte, ich kann mit Hartz IV aufstocken, jedoch bin ich mir da nicht so sicher, da einige Informationen im Internet das nicht bestätigen können. Allerdings hängt meine Ausbildung davon ab. Wenn ich wirklich nur noch mein Ausbildungsgehalt habe (und Kindergeld), dann sieht es mit meiner Existenz ziemlich mies aus und ich habe nichts mehr im Monat nach Abzug aller Fixkosten.

    Hier also, nach dem ewigen Prolog, meine Frage: Habe ich einen Anspruch auf die Aufstockung durch Hartz IV? Wenn nein, gibt es andere Möglichkeiten für mich? Wenn ja, muss ich die Unterlagen von meinem Vater mit einreichen? Da würde nämlich auch ein Problem bestehen, wir haben zwar gepflegten Kontakt, jedoch ist er sehr.. naja.. kompliziert... und will die Unterlagen nicht ausfüllen (gab schon Probleme beim BAB damals...).

    Und wenn ich Anspruch habe, kann ich den Antrag schon etwas früher einreichen, damit ich während der Bearbeitungszeit nicht ohne Geld dastehe?

    Eigentlich möchte ich ungern auf Leistungen angewiesen sein, aber wie gesagt... den Traum vom gewünschten Berufsleben möchte ich nicht verwerfen.

    Also vielen Dank und liebe Grüße,

    Paladinbohne

  • Hallo,

    1. es handelt sich nicht um eine Dritt-, sondern eine Zweitausbildung.

    2. ein Anspruch auf BAB oder aufstockendes ALG II besteht nicht.

    3. ebenfalls besteht kein Anspruch auf Mietbeihilfe.

    4. somit bleibt nur das Wohngeld. Da Du nichts zum Einkommen und zur Miete schreibst, kann ich nicht beurteilen, ob hier ein Anspruch besteht.

    Zitat

    Dieses wurde auch bewilligt, jedoch nur bis diesen Sommer, also ca. ein dreiviertel Jahr (November bis Juni). Ich vermute, dass ich dann ab dem zweiten Lehrjahr keinen Anspruch mehr habe, weil ich "zu viel" verdiene...

    Die Einkommensgrenzen wurde ab Januar 2016 erhöht.

    Gruß!

  • Kindergeld steht dir auch zu. Ansonsten bekommst du keinerlei Hilfen vom Staat. Eine Zweitausbildung muss man sich leisten können. Das hört sich doof an ist aber so. Meine Tochter hat auch wie du erst eine abgebrochene Ausbildung und anschließend eine Ausbildung abgeschlossen und dann noch eine weitere Ausbildung gemacht. Allerdings hat sie zu Hause gewohnt. Ausziehen hätte sie finanziell nicht können. Evtl. kannst du am WE noch einen 450 Eurojob machen. Da muss aber dein Ausbildungsbetrieb einverstanden sein.

  • Hallo,

    danke für die schnellen Antworten.

    Also an Ausbildungsvergütung bekomme ich derzeit 470,00 € brutto (376,35 € netto) und meine Miete beläuft sich bei 350,00 € warm. Weitere Fixkosten habe ich in Höhe von ca. 180,00 € (Strom, Fahrkarte, Mobilfunkvertrag, Fernsehen, Internet). Wohngeld wird mir derzeit in Höhe von 194,00 € gewährt, das ist auch schon nach der neuen Einkommensgrenze. Kindergeld in Höhe von 190,00 € bekomme ich auch monatlich. Ab dem zweiten Lehrjahr (wann auch immer das genau im Betrieb beginnt) bekomme ich dann brutto 530,00 €.

    Letzten Monat bekam ich auch ne saftige Rundfunkbeitragsabrechnung.

    Liebe Grüße,

    Paladinbohne

  • Hallo,

    Zitat

    Ich vermute, dass ich dann ab dem zweiten Lehrjahr keinen Anspruch mehr habe, weil ich "zu viel" verdiene...

    Ablehnungsgrund bei dem Wohngeld dürfte nicht zu hohes Einkommen sein.

    Zitat

    Dieses wurde auch bewilligt, jedoch nur bis diesen Sommer, also ca. ein dreiviertel Jahr (November bis Juni). Ich vermute, dass ich dann ab dem zweiten Lehrjahr keinen Anspruch mehr habe, weil ich "zu viel" verdiene...

    Kann es nicht eher einfach sein, daß im Juli der Bewilligungszeitraum endet und Du einen Fortsetzungsantrag stellen mußt?

    Gruß!

  • Das sagte meine Mutti auch, Hoppel, aber was ist das denn für ein Zeitraum? Sonst machen die Ämter doch halbjährlich die Zeiträume, oder auch einjährig oder anderthalbjährlich... aber 8 Monate? Und es steht auch nichts im Bescheid, wie beispielsweise beim ALG II, dass man bitte rechtzeitig den Weiterbewilligungsantrag stellen soll.

  • Hallo,

    Zitat

    aber 8 Monate?

    Ja natürlich - ab da hat sich doch Dein Einkommen geändert, da Du ins 2. Ausbildungsjahr gekommen bist. In einem solchen Fall geht der Bewilligungszeitraum nur bis zum Zeitpunkt der zu erwartenden Änderung.

    Stelle schleunigst einen neuen Antrag - allerdings gilt dieser nicht rückwirkend.

    Gruß!

  • Ich bin ja noch nicht im zweiten Lehrjahr. Das bin ich erst ab kommenden September o: Deswegen wundert es mich, dass es nur bis Juni geht. Ich werd' am Montag dort mal anrufen und nachfragen, ich melde mich dann nochmal.

  • Zitat

    Also habe ich für die neue Wohnung auch nochmal Wohngeld beantragt. Dieses wurde auch bewilligt, jedoch nur bis diesen Sommer

    Da habe ich es geschrieben.

    Ich habe bei der Wohngeldstelle angerufen, um nachzufragen, ob mit meinem zukünftigen Monatsgehalt grundsätzlich noch ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Es wurde mir auch bestätigt, dass ich dann weiterhin einen Anspruch habe und sie sagte mir auch die Höhe.

    Hätte mir die Sachbearbeiterin gesagt, dass ich keinen Anspruch mehr habe, wäre mein nächster Anruf zum Jobcenter gegangen, um auch dort nachzufragen, ob ich dort einen Anspruch hätte.

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