Anwalts- und Gerichtskosten

  • Hallo,

    ich habe zur Zeit ein teures Problem und mag´das kurz schildern:

    Bis Ende letzten Jahres bezog ich Alg2. Ich musste damals unterschreiben, dass die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter überwiesen wird (warum auch immer).
    Leider hat das Jobcenter auf einmal ohne Angaben von Gründen oder Sanktionen nicht die gesamte Miete gezahlt sondern nur krumme Summen- jeden Monat eine Andere?.
    Als ich dann den Folgebescheid bekam, in dem die Miete falsch berechnet wurde, kam auch schon die Kündigung des Vermieters (vorher wusste ich nicht einmal davon).

    Ich habe also Widerspruch eingelegt (per Einschreiben/ Rückschein) und um Neuberechnung/ Überprüfung gebeten. Auch war ich persönlich dort vorstellig. Dennoch wurde nicht auf mein Anliegen reagiert.
    Ich habe daher Klage beim Sozialgericht eingereicht.
    Das zog sich alles über mehrere Monate und ich erhielt mittlerweile eine Räumungsklage :-x .
    Die Rückstände konnte ich mit meinem Grundbedarf natürlich nicht decken.

    Ich war also gezwungen, mir nun auch noch einen Anwalt für Mietrecht zu nehmen. Dieser hat natürlich Prozesskostenhilfe beantragt.

    Jetzt zum Eigentlichen:

    Das Jobcenter hat nach Aufforderung des Sozialgerichts die Bescheide überprüft, den Fehler anerkannt und die fehlende Miete überwiesen. Somit wurde die Räumung zurückgenommen und das Mietverhältnis konnte fortgesetzt werden.
    Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde allerdings abgelehnt, da ursprünglich keine Aussicht auf Erfolg bestand, denn der Vermieter hatte (verständlicherweise) Recht, auf Räumung zu Klagen.

    Nun sitze ich auf über 2000,- Euro Anwalts- und Gerichtskosten und das nur, weil das Jobcenter meine Leistungen aus einer Laune heraus gekürzt hatte bzw. die Miete nicht vollständig überwiesen hat und ewig brauchte, um das zu prüfen (insgesamt knapp sechs Monate).

    Ist das rechtens, dass ich nun auf den Kosten sitzen bleibe, obwohl es nachweislich nicht mein Verschulden war???
    Ich finde das jedenfalls nicht gerecht :(
    Kann ich mir die Kosten vom Jobcenter erstatten lassen?

    Es wäre schön, wenn mir da Jemand behilflich sein kann.

  • Hallo,

    warum hast Du bei dem Sozialgericht keinen Eilantrag gestellt? Warum hast Du nicht beim Jobcenter die Übernahme der Mietschulden beantragt? Warum sollte es zwingend notwendig geswesen sein, einen Anwalt zu involvieren, zumal die Rechtslage zumindest hinsichtlich der Räumung recht einfach ist? Und schließlich - warum hast Du nach Ablehnung der PKH den Anwalt weiter beschäftigt bzw. warum hast Du vor der Entscheidung über die PKH den Anwalt schon beschäftigt?

    Fragen über Fragen...

    Gruß!

  • Hallo,

    achso, nochwas: waren die Schulden höher als 2 Mieten? Und wie kommt man denn bei einem Räumungsprozeß auf mehr 2.000 € Honrorar? Ich habe etliche Räumungsprozesse mitgemacht, aber über 1.000 € bin ich nirgendwo gekommen...

    Gruß!

  • Hallo,

    ich habe einen Eilantrag gestellt.
    Übernahme der Mietschulden habe ich beantragt. Ich habe sogar einen Antrag auf Darlehen gestellt.
    Dennoch zog´es sich hin, da sich Gericht und Jobcenter Formulare hin- und hergeschickt haben, jedes Mal wurde es bis zur gesetzlichen Frist ausgereizt bis eine Antwort erfolgte.
    Wenn ich mich gegen eine Klage verteidigen möchte, bin ich leider gezwungen, mir einen Anwalt zu nehmen. Die Klage konnte so etwas verzögert werden, ein Anwalt steht mit dem Kläger auch im "besseren" Kontakt.
    Hätte ich nichts unternommen, wäre ich sofort draussen geworden.
    Wenn sich ein Otto-Normal-Verbraucher ohne Rechtsbeistand vor Gericht beweisen kann und entsprechende Paragraphen kennt, dann Hut ab- ich kann es nicht. Eine Verteidigung muss ich ja dementsprechend begründen können, um nicht abgelehnt zu werden.

    Die PKH wurde nach Abschluss der Klage abgelehnt. Einen Anwalt habe ich aufgesucht, nachgefragt, was ich an Formularen beantragen muss und der Anwalt hatte vor Tätigkeit- also im ersten unverbindlichen kostenlosen Beratungsgespräch- die PKH gemeinsam mit mir ausgefüllt und eingereicht. Das Gericht wollte darüber mit Beschluss entscheiden- leider zu meinen ungunsten.

    Die Schulden waren höher, die Kosten beziehen sich auf beide Anwälte- die Gegenseite muss ja auch ihr Brot verdienen :-x

  • Hallo,

    mal abgesehen davon, daß m.E. nach Deiner Beschreibung eine Klage gegen die Kündigung durchaus erfolgreich ist (zumindestens dann, wenn es so lief, wie Du schreibst), da das BSG in einer solchen Sache zugunsten des Klägers entschieden hat (und Du also statt einem FA für Miet- einen für Sozialrecht hättest beauftragen müssen, da ich befürchte, daß der Mietanwalt dieses Urteil nicht kennt), befürchte ich mal, daß das Jobcenter die Anwaltskosten nicht übernehmen wird. Das Jobcenter mag zwar indirekt am Klagegegenstand beteiligt gewesen sein, aber eben nicht direkt. Ich schätze daher die Erfolgsaussichten auf Übernahme sehr gering ein. Zu überlegen wäre es maximal, nun das Jobcenter selbst auf Widergutmachung zu verklagen.

    Gruß!

  • Hallo,

    mein Anwalt macht Miet- und Sozialrecht (früher nur Sozialrecht) und war mir eigentlich sehr behilflich.
    Ich hätte also zusätzlich zu der Klage, die gegen mich lief, Klage dagegen einreichen sollen? Käme das nicht einer Verteidigung gleich und wäre zudem auch "doppeltgemoppelt" (und auch Irrsinn, meinen Vermieter zu verklagen, der rechtens gegen mich klagt)?

    Leider ist die Rechtslage so (ok, sehe ich auch ein), dass ICH den Vertrag mit dem Vermieter eingegangen bin, ICH also dafür hafte, auch wenn Dritte nachweislich die Miete übernehmen müssen.
    Meine Rechtsschutzversicherung (Sozialrecht) sowie mein Anwalt bestätigen dies, das Sozialgericht Berlin hat Klagen von Leistungsempfängern mit gleichen Miseren abgelehnt. Wir sind sogar bis zum Landesgericht gegangen- keine Chance.
    Also ist das Urteil des BSG wohlmöglich nicht das Aktuellste.

    Ich sehe es dennoch nicht ein, dass ich jetzt mit den Kosten konfrontiert werde und werde Klage gegen das Jobcenter einreichen.
    Es kann doch nicht sein, dass ich unterschreiben muss, dass sie die Miete direkt zahlen und wenn sie das verpassen, ich halt einfach damit leben soll.
    Den Ausgang werde ich hier berichten, wenn Interesse besteht.

    Danke für Deine Antworten.

  • Hallo,

    naja - vor dem gleichen SG habe ich vor 3 Wochen mit dem annähernd gleichen Sachvergalt eine Ablehnung der Kündigung erreicht.

    In Sachen Klage gegen das JC würde ich erst mit dem Anwalt sprechen - ich kenne nicht die konkrete Aktenlage und kann von daher nicht einschätzen, wie aussichtsreiche eine solche Klage wäre. Ich würde auch nicht so einfach losklagen, sondern das JC um Begleichung der Kosten bitten und erst nach Ablehnung und Ablehnung des Widerspruches klagen.

    Gruß!

  • Hallo,

    da staune ich ja, dass der Richter beim Sozialgericht beim Amtsgericht was ablehnen konnte???
    Wohlmöglich ist es auch ein Unterschied, ob nur eine Kündigung vorliegt (lese ich jetzt zumindest in Deinem Beitrag) oder bereits Klage beim Amtsgericht eingereicht wurde. Das sind ja zwei unterschiedliche "Schuhe".

    Ich habe mich nunmehr mit meinem Anwalt besprochen. Da ich ja sofort auf den fehlerhaften Bescheid und auch die Kündigung reagiert habe und die ganzen Umstände ja nur entstanden, da das Jobcenter zuerst nicht und dann auch nur mäßig agierte, möge ich es zumindest versuchen (zu verlieren habe ich nichts mehr :-x ).

    Für nächste Woche konnte ich einen Termin diesbezüglich bei meinem Rechtsschutz vereinbaren, die sich meiner annehmen wollen. Immerhin sind diese Kosten abgedeckt :-o .
    Mir ist bewusst, dass viele Dinge etwas ungerecht einhergehen- von der Rechtslage aus- und nicht zu ändern sind aber es kann doch einfach nicht sein, dass man sich (menno, auch noch alleinerziehend, ergo mit ein paar mehr Verpflichtungen), nun diesen größeren Betrag aus den Rippen ziehen muss, obwohl man sich ja eigentlich gar nichts zu schulden hat lassen kommen- grrrrrr!

  • Hallo,

    noch einmal: die Kündigungsklage ist zumindest nach Deinen Angaben her nicht berechtigt gewesen. Ich hätte etliche (gerichtsfeste) Argumente dagegen, halte mich da aber zurück, weil ich 1. nicht die konkrete Lage kenne und 2. die Sache ja gelaufen ist.

    Ansonsten - ich verstehe Dich :)

    Gruß!

  • Dass die Klage nicht gerechtfertigt war hat mein Anwalt mehrmals auch mit Endlosschreiben gefüllt mit zig Aktenzeichen und Paragraphen belegt- das Gericht sah' es dennoch anders. Darüber ärgere ich mich heute auch nicht mehr, war alles nervenaufreibend genug und wie Du bereits siehst "der Drops ist gelutscht".
    Vielleicht bräuchte ich ja doch noch Deine "gerichtsfesten" Argumente für die Klage gegen das Jobcenter...
    Dir jetzt in jedem Fall erstmal ein schönes Wochenende.

    Liebe Grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!