Hallo !
Aus unserem vorläufigen Bescheid und dem jetzigen nach Berücksichtigung aller tatsächlichen Eingänge (Gehalt) hat sich eine Nachzahlungssumme von rd 200 Euro zu unseren Gunsten ergeben.Aus einem anderen Bescheid ist aber noch eine Summe offen.Wird dieses nun miteinander verrechnet oder bekomme ich trotzdem die 200 Euro ausbezahlt (Jobcenter Berlin) und die offene Forderung bleibt weiterhin bestehen (Recklinghausen) und wenn ja,wann sollte die Nachtahlung erfolgen ?
THX
BlackTiger36
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