Berechnungsfrage

  • Guten Tag,

    zuerst in aller Kürze zu den Rahmenbedingungen:

    - 27 Jahre alt, von 2008 bis vor kurzem Studium, in WG lebend.
    - Finanzierung durch Eltern bis einschließlich März 2016
    - seit 3 Jahren im Nebenjob mit konstantem Einkommen von 450€ (bzw. 494€ mit Fahrtkostenerstattung)
    - Frau (Ausländerin aus Drittstaat) kurz vor Abschluss des Studiums (scheinfrei), freiberufliche Tätigkeit mit monatlichem Einkommen zwischen 120€ und 200€
    - Einkommen durch Untermietvertrag: 280€

    Mein Einkommen beläuft sich demnach auf 730€ monatlich. Die Kosten für die Wohnung belaufen sich auf 698€ im Monat (500€ Miete, 70€ Strom, 80€ Heizung, 30€ Internet, 18€ GEZ). Zudem zahle ich monatlich 40€ Versicherung für ein Auto, das mir zur Nutzung für meinen 450€-Job überlassen wurde, welches ich aber nicht besitze.

    Mein ALG-2-Anspruch wurde auf 184€ festgelegt. Ich gehe also monatlich mit -8€ raus. Wenn ich jetzt ALG-2 und das durchschnittliche Einkommen meiner Frau gegenrechne, bleiben ca. 350€ im Monat für uns beide übrig.

    Unsere Wohnung ist gekündigt, weil wir wegen des Arbeitsmarktes aus der Studentenstadt wegziehen wollen. Wenn das mit dem Anspruch so bleibt, müssen wir an unser Erspartes ran, was wir für den Umzug angelegt haben. In diesem Fall würde mich interessieren, ob dann eben Kaution/Genossenschaftsanteile übernommen würden. Außerdem stellt sich mir die Frage, wie ich an einen Wohnberechtigungsschein komme. Wird der nur in der Zielgemeinde ausgestellt, oder kann ich den hier beantragen um mich damit dann eben bei Genossenschaften oder Wohnungen bewerben zu können.

    Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Und vielen Dank schon einmal im Voraus.

    Bezerra

  • Hallo,

    auf die sonstigen Fragen gehe ich erst ein, wenn Du die Fragen von Birgit beantwortet hast.

    Zitat

    wie ich an einen Wohnberechtigungsschein komme. Wird der nur in der Zielgemeinde ausgestellt, oder kann ich den hier beantragen

    Den WBS kannst Du nur am Wohnort ausstellen, in dem Du ziehen kannst. Allerdings gibt es Gemeinden, die eine gewisse Wohndauer an dem Wohnort voraussetzen. Das kannst Du auf der Internetseite der Kommune herausfinden.

    Gruß!

  • Hallo,

    Zitat

    In diesem Fall würde mich interessieren, ob dann eben Kaution/Genossenschaftsanteile übernommen würden.

    Als Darlehen - sofern Ihr eine Umzugsgenehmigung vom Jobcenter habt und die Wohnung angemessen ist.

    Gruß!

  • Hallo,

    der Anspruch kommt mir etwas zu wenig vor. Ich gehe mal davon aus, daß Deine Frau wegen der Staatsbürgerschaft keinen Anspruch auf ALG II hat.

    Aber dazu müßte ich den Berechnungsbogen kennen.

    Gruß!

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