U25 - Erste Wohnung nach Obdachlosigkeit

  • Helluhu!

    Ich entschuldige mich vorab schon mal für etwaiges Wirrwarr - bin dezent durch den Wind!

    Nach gut einem Jahr Suche nach einer bezahlbaren Wohnung in Berlin, hat es endlich geklappt:
    Das JC hat den Mietkosten zugestimmt und nächsten Montag hab ich ein Termin bei der Wohnbau und darf den Mietvertrag unterschreiben. Ab 1.5. hätte ich dann eine Bleibe und bin nicht mehr obdachlos. :o :D

    Aktuell frequentiere ich in Treptow-Köpenick und bin bei einem Bekannten der dort wohnt untergekommen. Folglich ist das JC Treptow-Köpenick zuständig. Das JC hat festgestellt (feststellen lassen), das ich nicht ans Elternhaus verwiesen werden kann, ich bekomme H4 und die Kosten für die Wohnung wurden abgesegnet.
    Eines der Probleme: Es wird sich der Zuständigkeitsbezirk ändern.

    Die Wohnung ist im Bezirk Lichtenberg-Hohenschönhausen.

    Nun die Fragen:
    Bei wem muss ich was beantragen bzw einreichen?
    Und vor allem wann?

    Übernimmt das JC Treptow-Köpenick die Leistungen bis sie in Lichtenberg-Hohenschönhausen (Lb-Hsh) bewilligt werden?
    Meine JC-Bearbeiterin meinte, es würde nur "vererbt" werden das ich umziehen darf, nicht aber der Umstand, das ich Leistungen beziehe?

    Im Bewilligungsbescheid zur den Kosten der Unterkunft stand, das ich die Kaution im JC des neuen Zuständigkeitsbereichs beantragen muss. Wie mache ich das?

    Muss der Erstausstattungsantrag in Lb-HsH eingereicht werden?
    Werden die Umzugskosten bei Eigenleistung pauschal übernommen oder muss ich das auch beantragen??
    :confused:


    Fragen über Fragen...

    Ich hoffe, man kann mir helfen etwas Licht in diesen Dschungel zu bringen

    MfG
    Ceryin

  • Hallo,

    Du mußt mit Umzug einen neuen Antrag beim JC im neuen Stadtbezirk stellen. Gleichzeitig wird mit Umzug die bisherige Leistung vom alten JC eingestellt.

    Erstaustattung und Umzugskosten werden nur auf Antrag vom alten JC übernommen.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel

    Danke für die Antworten

    Stellt das JC die Leistung sofort ein oder erst wenn die Bewilligung vom neuen JC da ist?

    Im Bewilligungsbescheid für die Kostenübernahme steht - Zitat:
    "Bitte informieren Sie mich umgehend über den Abschluss des Mietvertrages. Beachten Sie bitte, dass zur Neuberechnung Ihrer Grundsicherungen die unverzügliche Abgabe des Mietvertrages in Kopie erforderlich ist"

    MfG
    Ceryin

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