Betriebskostenabrechnung aus einem vergangenen Bewilligungszeitraum ?

  • Betriebskostenabrechnung aus einem vergangenen Bewilligungszeitraum sollen nun einfach nicht mehr übernommen werden


    Person A bekam vom 01.01.2015 bis 31.01.2016 die Wohnung vollständig im Rahmen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bezahlt. Ab dem 01.02.2016 verringerte sich der Betrag, den Person A ausgezahlt bekommen hat. Die Wohnung wurde ab dem 01.02.2016 nicht mehr vollständig übernommen, weil sie zu teuer ist.

    Aus dem Zeitraum 01.01.2015 bis 01.01.2016 liegt nun eine Betriebskostenabrechnung vor.

    Diese soll nun nicht mehr beglichen werden, oder nicht mehr vollständig beglichen werden, da die Wohnung ja im aktuellen Bewilligungsbescheid*nicht mehr vollständig übernommen wird.

    Die Betriebskostenabrechnung betrifft aber das Jahr 2015, und somit ausschließlich einen Zeitraum, in dem die Wohnung vollständig übernommen wurde. Person A hat in Form der Bewilligungsbescheide aus dem Jahr 2015 schwarz auf weiß, dass die anfallenden Kosten für die Wohnung vollständig übernommen werden. Das kann sich doch nicht einfach rückwirkend ändern? Völlig irrelevant was ab dem 01.02.2016 für neue Umstände gelten. Oder gibt es da ein rechtliches Schlupfloch?

    Wie soll Person A nun argumentieren, wie soll sie sich verhalten? Wie sieht die Rechtslage aus?

    Morgen hat Person A einen Termin.

    Alle Unterlagen (Bewilligungsbescheide, Betriebskostenabrechnung) liegen im Original und als Kopie vor.

    Danke!

  • Hallo,

    es gibt da kein "Schlupfloch". Die Forderung des Vermieters wurde erst jetzt gestellt, womit die Begründung des Jobcenters rechtens ist. Wäre die BK-Abrechnung vor Feststellunng, daß die Miete nicht angemessen ist, vorgelegen, wäre die Übernahme auch erfolgt.

    Wenn die Nachforderung hoch ist, wäre ein Antrag auf ein entsprechendes Darlehen sinnvoll.

    Gruß!

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