Hallo,
also mein Vermieter hat uns gekündigt wegen Eigenbedarf. WIr haben etwas neues gefunden, dieses wird aber grade grundsaniert, das heißt bei einzug gibt keinen Fussbodenbelag und keine Tapeten oder farbe an den Wänden da fast alle wände grad neugezogen werden und überall neuer estrich rein kommt. Kann ich in diesenfall Renovierungsbeihilfe beantragen?
Renovierungskosten bei zwangsumzug durch Vermieterkündigung
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Sarina -
15. April 2016 um 17:57 -
Erledigt
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Hallo,
eher nein. Diese Sachen sind i.A. Sachen des Vermieters und das Jobcenter wird kaum für Leistungen, die der Vermieter erbringen muß, aufkommen. Abgesehen davon - wenn solche Sachen nicht da sind, kann man kaum von "Renovierung" sprechen....
Gruß!
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Ich habe nochmal im Internet etwas gesucht.. ich habe folgende sachen gefunden.. weiß einer ob das noch aktuell ist :
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-…lg-ii-8726.html
http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e199c7068ac06.htmlwäre für mich wichtig, da wirklich bei Einzug in die neue Wohnung nicht eine Wand gestrichen oder Tapeziert ist und in alles Privaträumen..w ie kinderzimmer, wohnzimmer usw nichts an Fussboden vorhanden ist
Ich bin auf die WOhnung angewiesen und weiß aber derzeit nicht, wie ich das schaffen soll
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Der Vermieter hat sicherzustellen, dass die Wohnung in einem bezugsfertigen Zustand ist. Wenn auch kein Laminat, Teppichboden oder Parkett vorhanden ist, so muss zumindest Linoleum liegen. Auch müssen die Wände wenigstens tapeziert sein. Das JC ist nicht dafür zuständig, die Wohnung bewohnbar zu machen.
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Also.. ich finde es ist Interessant zu wissen, besonders für Zukünftige fragende..ich habe Renovierungskosten als einmalige Beihilfe beantragt, habe die gründe und was ich brauche im ANtrag natürlich ausführlich aufgeschrieben und habe heute den Bewiligungsbescheid bekommen.
Ich bekomme eine einmalige Beihilfe für Einzugsrenovierung.
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