Hallo, ich habe auf der webseite gelesen, das ich ein Dahrlehn für Mietkaution erst zurückzahlen muss wenn sich meine Finanzielle lage gebessert hat. Ist es bei jeden Dahrlehn so? Hatte nämlich ein dahrlehn für meine zuhohen STromkosten und da wurde mir dann direkt von der Regelleistung 10 % abgezogen
Darlehn
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Sarina -
15. April 2016 um 18:15 -
Erledigt
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Hallo,
ein Darlehen für die Kaution wird erst dann fällig, wenn Du die Wohnung nicht mehr nutzt. Ein Darlehen für Stromkosten kann sofort auch direkt von dem Regelsatz abgezogen werden.
Gruß!
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Danke für die Antwort
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Hallo,
Darlehensraten werden in beiden Fällen noch während des Leistungsbezuges vom Regelbedarf einbehalten.
wevell
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Hallo,
Hallo,
Darlehensraten werden in beiden Fällen noch während des Leistungsbezuges vom Regelbedarf einbehalten.
Das ist nach meinen praktischen Erfahrungen nicht ganz richtig: eine als Darlehen gewährte Kaution wird i.A. erst dann zurück gefordert, wenn die Wohnung aufgegeben weitf.
Gruß!
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Hallo,
Kautionsdarlehen werden während des Leistungsbezuges getilgt. Das Darlehen wird sofort fällig, wenn der Leistungsbezug endet; bzw. wenn das Mietverhältnis endet.
Zu beachten ist, dass nur 1 Darlehen, nicht mehrere gleichzeitig, getilgt werden müssen.
wevell
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Hallo,
Kautionsdarlehen werden während des Leistungsbezuges getilgt. Das Darlehen wird sofort fällig, wenn der Leistungsbezug endet; bzw. wenn das Mietverhältnis endet.
Zu beachten ist, dass nur 1 Darlehen, nicht mehrere gleichzeitig, getilgt werden müssen.
wevell
Stimmt. Nur das auch mehrere Darl. gleichzeitig abbezahlt werden können. Theoretisch bis zu drei, da dies ja 30% vom Regelsatz ist.
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Hallo,
nein, das ist falsch und wurde abgeschafft.
Gruß!
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