Mitwirkungspflicht des Vermieters

  • ich bin schon "hartzi" und ziehe zum 1.mai in den bereich eines anderen jc.
    habe mietbescheinigung + erlaubnis des hausbesitzers zur untervermietung eingereicht, angemessenheit am 8.4. bestätigt. am 13.4. mit dem ALG2-antrag abgeschlossenen untermietvertag eingereicht. schon in der m.b. stand, dass das eine WG ist, bestehend aus hauptmieterin und untermieterin (mir), aber erst am 13. wurde der hauptmietvertrag gefordert. existiert nur mündlich, also soll der hausbesitzer was schreiben über die gesamtmiete kalt + bk.
    am 15. kommt ein fragebogen zu "wohn- und wirtschaftsgemeinschaft" und die forderung einer wohnungsskizze hinterher.
    ist nicht meine 1.WG und so'ne jedööns hatt ich noch nie.
    meine vermieterin will nur die infos geben, die sie wirklich geben muss, weil sie dem datenschutz beim jc nicht traut,
    ich auch nicht.

    muss der hausbesitzer was schreiben? wenn ja, welcher § ist das?
    müssen in der skizze die privaträume der verm. beschriftet sein nach schlaf- und arbeitszimmer? oder reicht privatzimmer?
    was sollte ich denen zeigen, falls sie einen besuch machen? was sollte ich beachten?
    darf die verm. mehr als die hälfte der gesamtmiete von mir fordern, mit der erklärung, dass sie sich um bürgersteigreinigung, schneeräumen, reparaturen im haus u.ä. kümmert? (tut sie) oder darf das jc mir deswegen was von der miete abziehen? bei den qm hab ich 12qm weniger als die verm., gesamt sind 119.
    was ist eine wirtschaftsgemeinschaft? wenn wir'ne haushaltskasse hätten z.b.?

    OT, aber wichtig: wann und mit welchen worten sollte ich einen antrag auf vorschuss stellen? mir sind übliche 2-3 monate bearbeitungszeit angekündigt worden und ich kann nur einen überbrücken.

    ich möchte das alles möglichst friedlich und einfach machen, also ohne anwalt und so.

    danke für eure hilfe :thumbup:

  • Hallo,

    1. der Vermieter muß nichts schreiben. Allerdings ist mir vollkommen unklar, warum er sich mit Bezug auf Datenschutz weigert, Auskunft über die BK zu geben - eine solche Auskunft ist Dein gesetzlich vorgeschriebenes Recht und hat nicht mal im Ansatz etwas mit "Datenschutz" zu tun. In Sachen ALG II würden mit weiterer Weigerung arge Probleme mit den Kosten der Unterkunft entstehen.

    2. die Skizze wird deswegen angefordert, um heraus zu bekommen, ob tatsächlich eine WG vorliegt.

    3. die Forderung des Vermieters ist nicht rechtens. Aufgaben wie Reparaturen, Schnee räumen usw. gehören zu den Aufgaben des Vermieters (und nicht des Mieters) und können dann per BK auf den Mieter umgewälzt werden. Das ist dann die gleiche Betriebkostenabrechnung, deren Herausgabe der Verwmieter verweigert...

    4. Naja, die lange Bearbeitungszeit scheint mir durch den Vermieter verursacht zu werden. Prinzipiell kannst Du formlos einen Antrag auf Vorschuß stellen (mit tagesaktuellem Kontoauszug sowie die Kontoauszüge der letzten 4 Wochen), wenn dem Grunde her Anspruch auf ALG II besteht.

    Gruß!

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