Moin
Wir haben eine horrende Betriebskostennachzahlung bekommen. Dies betrifft vor allem die Heizkosten. Diese habe ich, mit dem Antrag auf Übernahme, direkt an mein zuständiges Jobcenter geschickt. Daraufhin bekam ich die Aufforderung, die Abrechnung vom DMB (Mieterverein) überprüfen zu lassen. Erst danach würde eine Kostenübernahme möglich.
Bis eine darauf beruhende Entscheidung des JC zu erwarten ist, wird die vom Vermieter gesetzte Frist, zu Begleichung, verstrichen sein. Da wir, aufgrund verspäteter Zahlungen des JC, schon einige Male mit unserer Mietzahlung in Verzug waren, droht uns, bei verspäteter Zahlung, die Kündigung. Darüber ist das JC informiert.
Ist das Vorgehen des JC rechtens, besteht nicht eine allgemeine Verpflichtung zur Übernahme, in jedem Falle, wenn die Erhaltung des Wohnraums bedroht ist?
Vielen Dank.