Kostenübernahme der Betriebskostenabrechnung

  • Moin
    Wir haben eine horrende Betriebskostennachzahlung bekommen. Dies betrifft vor allem die Heizkosten. Diese habe ich, mit dem Antrag auf Übernahme, direkt an mein zuständiges Jobcenter geschickt. Daraufhin bekam ich die Aufforderung, die Abrechnung vom DMB (Mieterverein) überprüfen zu lassen. Erst danach würde eine Kostenübernahme möglich.
    Bis eine darauf beruhende Entscheidung des JC zu erwarten ist, wird die vom Vermieter gesetzte Frist, zu Begleichung, verstrichen sein. Da wir, aufgrund verspäteter Zahlungen des JC, schon einige Male mit unserer Mietzahlung in Verzug waren, droht uns, bei verspäteter Zahlung, die Kündigung. Darüber ist das JC informiert.

    Ist das Vorgehen des JC rechtens, besteht nicht eine allgemeine Verpflichtung zur Übernahme, in jedem Falle, wenn die Erhaltung des Wohnraums bedroht ist?
    Vielen Dank.

  • Hallo,

    wo sollte denn die Erhaltung des Wohnraumes bedroht sein? Weder gibt es eine Mietkündigung noch eine Kündigungsklage noch eine Räumungsklage...

    Im übrigen ist das Jobcenter kein Erfüllungsgehilfe des Vermieters, sondewrn nimmt hoheitliche Aufgaben wahr. Und zu diesen Aufgaben gehört auch die Überprüfung "horrender" Abrechnungen. Insofern ist eine Kündigung wegen verspäteter Zahlung durch das JC kaum vor Gericht durchsetzbar.

    Gruß!

  • also bei uns sieht das so aus :
    Heizkosten sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, sofern sie den Betrag der rechten Spalte ,zu hoch, ( siehe auch https://www.buergergeld.org/www.Heizspiegel.de )aus dem Bundesweiten Heizspiegel nicht überschreiten.

    Habe es mal aus einen Bescheid abngeschrieben ... also wenn deine Heizkosten enorm hoch sind, dann hat die Arge das Recht erstmal eine Überprüfung anzuordnen.
    Und wir kommen mit 4 Personen in einen alten nicht extrem gut isolierten Gebäude locker mit den uns genehmigten Heizkosten aus.
    Wenn es so hoch ausfällt , wäre es nötig zu Prüfen warum

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