Haushaltsgemeinschaft - Erwerbstätig und ALG II

  • Hallo, ich benötige Hilfe,
    wir möchten umziehen. Ich (Arbeitsnehmer) und Sie (Hartz4) + ihre 3 Kinder.
    Wir leben seit März 2016 offiziell auf Probe zusammen (bei Ihr, ich Untermieter) und bis jetzt gab es noch keine Probleme.
    Nun muss ich beruflich umziehen und wir wollen keine Fehler machen. Die neue Wohnung wird teurer als die jetztige.
    Ich möchte das meine Freundin bis März 2017 weiterhin Ihr Hartz4 behält. Auch möchte ich jetzt nicht jeden Mist mit meinem neuen Vermieter bequatschen.
    Also, Kann Sie als Untermieter bei mir einziehen, natürlich mit Kindern?
    Komme ich darum die Hartz4 sache mit meinem vermieter durchzusprechen wenn ich die wohnung untervermiete?

    Wie stelle ich das an, was muss ich beachten?

    Danke für die Hilfe

  • Hallo,

    eigentlich seid Ihr ein klassischer Fall einer BG, weswegen hier so etwas wie eine Untermiete nicht gemacht werden sollte. Zumal der Prüfdienst sehr schnell herausbekommt, daß es eben kein Untermietsverhältnis ist...

    Wenn es aber kein Untermietsverhältnis ist, würdet Ihr Euch nur Probleme machen - nicht nur beim Vermieter, sondern auch bei dem Jobcenter...

    Gruß!

  • Danke Hoppel, das beantwortet mir aber nicht meine Frage.
    Ich möchte das Probejahr welches uns zusteht und wir extra die VE Form ausgefüllt haben zuende bringen und nicht mir noch zusätzlich probleme schaffen.
    Was möchten die denn Prüfen, die wissen doch zumindest beim derzeitigen Jobcenter das wir ein Paar sind?
    Wir möchten nicht jemanden hinter das Licht führen wir möchten umziehen und die Frage ist:
    Darf ich meiner Freundin die Wohnung offiziell Untervermieten?
    Sie gilt ja weiter als meine FReundin.
    Muss ich dann trotzdem meinem neuen Vermieter von Ihrem Hartz4 erzählen oder ist dies erledigt wenn ich dann weiter Untervermiete.

    Grüße

  • Hallo,

    "das beantwortet mir aber nicht meine Frage."

    Doch, das tut es eigentlich.

    "Ich möchte das Probejahr welches uns zusteht"

    Nein, es steht Euch nicht zu. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Anerkennung eines, wie Du es nennst, "Probejahres".

    "die wissen doch zumindest beim derzeitigen Jobcenter das wir ein Paar sind?"

    Jau. Und warum willst Du dann jetzt bei einem neuen Jobcenter statt einer Partnerschaft ein Untermietsverhältnis angeben? Weder Dein Vermieter noch das Jobcenter werden Dir das glauben.

    "Darf ich meiner Freundin die Wohnung offiziell Untervermieten?"

    Nein - denn es handelt sich nicht um ein Untermietverhältnis. Zumindest, was das Jobcenter betrifft.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!