Guten Tag die Herrschaften,
befinde mich der Zeit im Ausland (Work&Travel) und moechte ueberpruefen, ob ich Anspruch auf ALG habe und ob/wann dieser Anspruch evtl. waehrend meiner Zeit hier verfaellt.
Warum ich mich an euch wende? Weil die hochqualifizierten, staatlich zwangsfinanzierten Fachkraefte UEBERHAUPT KEINE AHNUNG HABEN! Habe den "Service" der Arbeitsagentur 2-3 mal zwischen dem Wechseln der Berufe in Anspruch genommen/ nehmen muessen. Die Auskunft war nicht nur schlecht/ sondern teilweise auch hochgradig falsch!
Jetzt zum wesentlichen...
Ich geh mal davon aus, dass es auf ALG 2 hinauslaufen wird wenn ueberhaupt?
Hier einige Eckdaten:
06.2015 - 09.2015 Angestellter bei Firrma X (befristeter Vertrag)
09.2013 - 06.2015 Weiterbildung zum Techniker (Bemessungszeitraum vom BAFOEG endete am 07.2015???)
01.2013 - 09.2013 Facharbeiter bei Firma Y
09.2013 - 05.2015 Facharbeiter bei Firma Y auf 400 Euro Basis
Die Taetigkeiten zuvor sind nicht mehr relevant?! 1,5 Jahre Facharbeiter bei Firma Z und 3 Jahre Ausbildung bei Firma Z.
Die letzte Arbeitslosenmeldung war vor der Technikerschule! 3 Tage???
Nach dem Abschluss bin ich fliessend bei Firma X angefangen und habe mich nach dem Auslaufen des Vertrages/ vor meiner Abreise NICHT arbeitslos gemeldet.
Wenn ich ueberhaupt Anspruch haette, waeren das minus 3 Monate Sperrzeit wegen fehlender Meldung?
Und bitte nicht pauschalisieren und behaupten, dass man auf Grund des Auslandsjahr keinen Anspruch hat...
Ich kenne eine Person A die nach der Rueckkehr eine Summe X unmittelbar ausgezahlt bekommen hat, jedoch unter anderen Voraussetzungen.
Gruesse und vielen Dank im Voraus