Erstantrag in neuer Stadt

  • Hallo liebe Leute :)


    ich bin 25 und seit August 2014 fertig mit meinem Studium und habe bis Ende August 2015 ein Praktikum mit Mindestlohnvergütung absolviert.
    Seither hab ich mich arbeitsuchend gemeldet und mich beworben. Letzten Monat gab es die Zusage für eine Trainee-Stelle ab September 2016 im Ausland.
    Hab die letzten paar Monate bei meinen Eltern, im Ausland, bei Familie und Freuden verbracht ohne mich in meiner Praktikumsstadt abzumelden, da ich keinen festen Wohnsitz hatte und meine Zwischenmiete auch vorbei war. Bei meinen Eltern durfte ich mich nicht wohnhaft melden, da sie und der Vermieter das nicht wollten und meine Eltern Wohngeld beziehen.

    Ich habe seit der Zusage endlich eine Zwischenmiete in meiner Nachbarstadt gefunden und hab auch eine Woche eher mit dem Jobcenter abgeklärt, ob die Miete etc. ok ist und unterschrieben, dass ich für Kaution und Umzug selber aufkommen kann ( Man soll ja nicht unterschreiben, aber ich ziehe nur mit einem Koffer um und das Ersparte reicht gerade noch so...). Den Großumzug später bezahlt mir das Unternehmen, bei dem ich dann arbeite.

    Heute 27.04. 2016 habe ich mich in der neuen Stadt angemeldet und auch einen Erstantrag beim Jobcenter gestellt. Hab den Antrag datiert und unterschrieben auf das heutige Datum zum Ausfüllen mitbekommen.

    Bin ich nun ein Ausnahmefall, was das "Rückwirkend auf den 1. des Monats" angeht, da die Sachbearbeiterin meinte, ich wäre erst seit heute in der Stadt angemeldet, also bekomme ich auch erst Leistungen ab dem 27.04 und nicht mehr für den ganzen April. Stimmt das so?

    Morgen hab ich einen Termin zur Beratung im Bereich Vermittlung des Jobcenter und bekomme danach eine Bestätigung, dass ich da war und soll diese u.a. zum Antragabgabetermin mitbringen.
    Werde ich da automatisch dann mit der Eingliederungsvereinbarung konfrontiert?
    Was muss ich bei meiner Situation für Eingliederungsmaßnahmen befürchten, wenn ich es unterzeichne? Trainee-Arbeitsvertrag soll ich zur Abgabe auch mitbringen.
    Ich habe vor mindestens noch einen 450 Euro Job für die nächsten drei Monate zu suchen und optimal einen befristetetn Teilzeit/Vollzeitjob anzunehmen, wenn es sich ergibt.

    Ich würde mich über ein paar Antworten freuen! :) Vielen Dank für die Hilfe!

    Liebe Grüße,

    Meyle

  • Hallo,


    ch wäre erst seit heute in der Stadt angemeldet, also bekomme ich auch erst Leistungen ab dem 27.04 und nicht mehr für den ganzen April. Stimmt das so?

    Ja, das ist richtig. Die Zeit vorher hättest Du Dich bei dem Jobcenter anmelden müssen, in dessem Zuständigkeitsbereich Du vorher gewohnt hast.


    Werde ich da automatisch dann mit der Eingliederungsvereinbarung konfrontiert? Was muss ich bei meiner Situation für Eingliederungsmaßnahmen befürchten, wenn ich es unterzeichne?

    Das mit der EV kann, muß aber nicht gleich sein. In der EV werden Rechte und Pflichten vom JC und Dir festgeschrieben. Also z.B. wieviel Eigenber werbungen Du machen mußt usw. Was genau drinnen stehen wird, kann Dir keiner vorab sagen - es hängt vom Fallmamager ab. Du mußt eine EV nicht unterschreiben und es darf Dir wegen Nichtunterzeichnen keine Sanktion ausgesprochen werden. Weigerst Du Dich mit dem Unterzeichnen, mußt Du aber damit rechnen, die Verpflichtungen z.B. zur Eigenberwerbung per Verwaltungsakt (= Bescheid) zu erhalten. Wenn Du diese Verpflichtung dann nicht eingehst, kann es zu Sanktionen kommen.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel! :)

    Danke für die schnelle Antwort! Dann kann ich mich für morgen schonmal mental drauf vorbereiten.

    Schönen Tag noch!

    Liebe Grüße,

    Meyle

  • Hallo nochmal! :)

    Ich war heute nochmal beim Jobcenter... X/
    Neue Frage, die mir die Sachbearbeiterin nicht beantworten konnte:

    Wieviele Urlaubstage stehen mir zu, wenn ich Alg2 max. 4 Monate beziehe, da ich ab September die Traineestelle anfange?
    Normal wäre das ja 3 Wochen Urlaubsanspruch, aber auf das ganze Jahr verteilt, also dann ungefähr 2 Tage pro Monat nehme ich an?

    Muss ich immer "ortsanwesend" und extra Urlaub beim Jobcenter beantragen auch wenn ich einen 450 Euro Job angenommen habe? Bei einem sozialversicherungspflichtigen Teilzeit-Job z.B. muss ich den Urlaub ja nur mit dem Arbeitgeber dann abklären, aber nicht mehr mit dem Jobcenter soweit ich das richtig nachgelesen habe.

    Danke für die Antwort! :D

    Liebe Grüße, Meyle

  • Hallo,

    ja und ja :). 20 Tage Urlaub pro Jahr, Du bestimmst selbst über den Zeitpunkt, das jobcenter darf nur dagegen argumentieren ( was zu einem Kompromiss führen soll - Verhandlung ), wenn sich der Urlaubswunsch mit einer konkreten Strategie für die Besserstellung auf dem (freien) Arbeitsmarkt zeitlich nicht deckt. Dabei ist Willkürgefahr zu berücksichtigen, ... Also kannste 20 Tage Urlaub nehmen, das geht schon in Ordnung.

    Bei 450 Euro Job ist ortsanwesend schon für die Erreichbarkeit notwendig. Denn aus 450 Euro ergibt sich kein ausreichendes Einkommen. Hierbei ist aber zu unterscheiden, ob man z. B. max. 3 Stunden am Tag arbeiten kann oder mehr. Bei mehr würde sich also ergeben, dass neben dem 450 Euro Job ein weiterer Arbeitsbedarf besteht. Daher sollte die Erreichbarkeit gewährleistet bleiben.

  • Hallo,

    die EGV ist ein MUSS für das jobcenter, ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Privatperson und Agentur für Arbeit.

    Vertragsfreiheit bedeutet, dass niemand zu einer vertraglichen Unterzeichnung verpflichtet werden darf.

    Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist ein MUSS-Angebot durch das jobcenter, Angebote kann man ablehnen. Dann folgt die EGV als Verwaltungsakt, ein Verwaltungsakt steht den Grund- und Menschenrechten näher als ein öffentlich-rechtlicher Vertrag.

    Bis vor wenigen Jahren noch war die EGV ein SOLL-Angebot durch die jobcenter, das hat sich geändert. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass die EGV noch weitere Veränderungen erfahren wird. Jedoch sind die jobcenter nicht in der Lage, durch eine gute soziale Beratung den Menschen als für den Arbeitsmarkt geeignet zu verändern. Das wird durch Maßnahmen und Sanktionen versucht zu ersetzen, wenngleich das Beratungsgebot besteht.

  • Hallo,

    Wieviele Urlaubstage stehen mir zu, wenn ich Alg2 max. 4 Monate beziehe, da ich ab September die Traineestelle anfange?

    Normal wäre das ja 3 Wochen Urlaubsanspruch, aber auf das ganze Jahr verteilt, also dann ungefähr 2 Tage pro Monat nehme ich an

    Auch wenn mein Vorredner mal wieder irgendwas anderes behauptet: in den ersten 3 Monaten nach Antrag auf ALG II wird in der Regel keine Ortsabwesenheit gestattet. Insofern ist die Aussage

    Also kannste 20 Tage Urlaub nehmen, das geht schon in Ordnung

    ziemlich gewagt, denn hier erfolgt die Genehmigung nur bei "begründeten Ausnahmefällen".

    Gruß!

  • Hallo,

    Deine Einschränkungen für die 20-Tage-Regelung auf die ersten 3 Monate freut mich sehr, gerade weil Du Begründungen hierfür empfiehlst. Das hätte ich beim Antrag nicht so gemacht, sondern einfach nur den Urlaub beantragt. Dann kommt ne Ablehnung oder n Gespräch oder ne Zusage, und dort kann man dann begründen und fragen, von welchen Ausnahmefällen hier eigentlich die Rede ist, für den Fall einer Ablehnung.

    Ich würde nicht davon ausgehen, dass 20 Tage Urlaub nicht erlaubt sind.

    Ich denke auch, dass die Frage nach 20 Tage Urlaub sich auf die 4 Monate ALG2 Bezug bezieht, und zwar wie der Frage nach konkret zu antworten ohne rechtswissend zu interpretieren, ob die Urlaubstage sich prozentual reduzieren.

    Grundsätzlich steht jedem ALG2-Bezug 20 Tage Urlaub pro Jahr zu, auch wenn die Arbeitssuche nur einen Tag dauert. Davon kann man aus grundrechtlichen Prinzipien nicht abweichen. Und ich wiederhole die Ausnahmefälle nur ungern, da sie regelhaftes behördliches Verhalten legitimieren. Mir ist auch keine Notation bekannt, die den Menschen über die Liste der Ausnahmen informiert.

    Also hast Du 100% Rechtsanspruch auf 20 Tage Urlaub, selbst bei 4 Monaten ALG2-Bezug. Das Verfahren --> Urlaubsantrag persönlich stellen, Antwort abwarten, Antrag bedarfsorientiert nachbessern, Erreichbarkeit gewährleisten, auch bei 450 € Trainee-Job.

    Da es sich hier um ein Forum für die Hilfe für Arbeitssuchende handelt, geht es nicht darum, das jobcenter in seinen Handlungen unterstützend zu erklären, sondern die aktive Handlungsfähigkeit des Hilfesuchenden gegenüber des jobcenters Mitarbeiter zu unterstützen.

    Ich kann mich aber auch irren, und hier ist ein anderes Ziel angedacht, nämlich HartzIV-Beratung über das Internet, das um dem jobcenter mehr Einfluss auf Hilfesuchende zu generieren. Ich denke, das ist auch eine wirklich sehr gute Form, den Menschen zu helfen.

    Ich beglückwünsche Dich zu Deiner Trainee-Stelle und wünsche Dir eine schöne Urlaubszeit, während Du selbstverständlich ortsabwesend bist, auch wenn Du für andere Menschen vor Ort erreichbar bleibst.

  • Hallo,

    ja - leider.

    Es bleibt dabei: in den ersten 3 Monaten nach Erstmeldung mußt Du damit rechnen, daß Du keine Ortsabwesenheit genehmigt bekommst. Ab dem 4. Monat sollte es dann keine großen Probleme machen, weobei Du dann auch die ganzen 3 Kalenderwochen in einem Stück beantragen kannst.

    Gruß!

  • Hallo,

    Das hätte ich beim Antrag nicht so gemacht, sondern einfach nur den Urlaub beantragt. Dann kommt ne Ablehnung oder n Gespräch oder ne Zusage, und dort kann man dann begründen und fragen, von welchen Ausnahmefällen hier eigentlich die Rede ist, für den Fall einer Ablehnung

    Jaja, soweit die Theorie.

    Sehen wir uns mal die Praxis an: es wird wegen solchen Sachen nicht unbedingt ein Gespräch geben, sondern eine schriftliche Zu- oder Absage. Ist es eine Absage (weil innerhalb der ersten 3 Monate der Antrag für diesen Zeitraum erfolgt), wird nach Deinem Vorschlag Widerspruch eingelegt. Das Amt hat nun 3 Monate Zeit, den Widerspruch abzulehnen - und nimmt sich diese Zeit auch meistens. Also klagst Du, wobei die Wartezeit auf eine Verhandlung z.B. in Berlin mehr als 1 Jahr dauert. Und schon habe ich dann - immer Deinem Vorschlag folgend - eine Entscheidung, ob ich ortsabwesend sein hätte können.

    Gruß!

  • Hallo, perfekte Lösung!

    Du entschuldige, aber ich habe soviel Arbeit zu erledigen, dass ich mich wirklich nicht um das kümmern kann, was den Menschen wirklich hilft ( selbständiges Denken und Handeln ).

    Schön dass Du diese Aufgabe so schnell erledigt hast.

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