Hallo,
ich habe da eine Frage.
ich bin jetzt auf Grund gesundheitlicher Probleme in ALG 2 reingerutscht. Bekommen tue ich laut Arbeitsamt 469 € pro Monat. Nun meine Frage , in Deuschland gibt es das Gleichstellungsgesetz, wenn nun für jeden Asylanten im Schnitt 1500 € monatlich veranschlagt werden, werde ich als Deutscher mit weniger als einen Drittel davon, nicht benachteiligt?
Gibt es Klagen die dieser Frage anhängig sind ?
4,76 € für Essen bei dt. Hartzbeziehern stehen gegen ca. 15€ bei Asylanten laut Presse
469€ ingesammt Hartz 4 bei Deutschen (mein Bescheid ) stehen gegen ca.1500€ bei Asylanten laut Ifo Institut...
Gruss Paul