Sry für meine vielen fragen , ich beantrage sonst eigentlich so wenig wie möglichg, habe aber derzeit keine andere Wahl als Anträge zu stellen um aus den Kreislauf raus, in eine Vernünftige richtung zu kommen.
Also ich muss in meiner neuen Wohnung Kaution hinterlegen, diese beträgt mehr als ich hier an Kaution wieder bekomme...
Ich mag es nicht mich zu Verschulden, also habe ich mich statt fürn Dahrlehn für eine Kautionsversichherung entschieden.
Der Beitrag wird Jährlich bezahlt.
Nun habe ich 30 euro Versicherungsfreibetrag in meinen Leistungsbescheid.
Wie verhält sich das mit der KAutionsversichung? Ist die in den Leistungen mit abgeglichen oder kann ich diese extra beantragen ?